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Imbiss und neue Häuser oder noch ein Discounter?

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Die Stadtverwaltung will den Bebauungsplan Nr. 166 ändern. Dabei geht es um ein unterhalb des städtischen Gesundheitshauses an der Hastener Straße (Richtung Feld) gelegenes brachliegendes Grundstück. Es diente der Firma Honsberg Lamb Sonderwerkzeugmaschinen GmbH (früher „Honsberg“), Hastener Straße 22 bis 26, bis zu ihrem Konkurs im Jahre 2006 als Mitarbeiter-Parkplatz. Für das seitdem ungenutzte Grundstück bestehe „dringender städtebaulicher Handlungsbedarf“, heißt es in der Beschlussvorlage der Verwaltung zur Sitzung der Bezirksvertretung Alt-Remscheid am kommenden Dienstag. Die vorgesehene Änderung des Bebauungsplanes soll auf dem Grundstück parallel zur Hastener Straße einen Bäckerei-Imbiss und im rückwertigen Bereich Einfamilien-Reihen- oder -Doppelhäusern ermöglichen.

Nachdem ein Fachgutachter keinen Widerspruch zum geltenden Einzelhandelskonzept erkannt hatte, hatte die Stadt im September die Baugenehmigung für ein Geschäftshaus mit drei SB-Märkten einem Café sowie dazugehörigen Stellplätzen auf dem einstigen Firmengelände erteilt (auf dem derzeit ein riesiger Schuttberg liegt). Ein anderer Investor, der im Juli wegen eines Lebensmittel-Discounter in der Größe von 800 m² oder gar 1200 m² auf dem früheren Parkplatz angefragt hatte, wurde von der Bauverwaltung dagegen abgewiesen. Begründung: Die angestrebte Nutzung entspräche nicht den planungsrechtlichen Festsetzungen des seit dem 6. November1964 rechtsverbindlichen Bebauungsplans. Entsprechend war im Mai auch eine Voranfrage zum Neubau eines Bäckerei-Imbiss und von 13 Einfamilien-Reihenwohnhäusern mit 13 Garagen und 13 Stellplätzen abgelehnt worden, „obwohl diese ... Nutzung an diesem Standort städtebaulich sinnvoll und wünschenswert wäre“ (Zitat aus der Vorlage). Dafür soll die Änderung des Bebauungsplans nun den Weg frei machen, nicht aber für einen weiteren Lebensmittel-Discounter.  Denn die Rahmenplanung Hasten sehe für den ehemaligen Betriebsparkplatz eine neue Wohnnutzung und eine Bestandsentwicklung unter Berücksichtigung der angrenzenden Nutzungen vor.

Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist beabsichtigt. Parallel dazu soll die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange stattfinden. Auch der Ausschuss für Bauen, Gebäudemanagement, Liegenschaften und Denkmalpflege wird sich mit den Plänen noch befassen, bevor der Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschuss darüber abschließend befinden wird.


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