Aus dem Bundeskinderschutzgesetz und seinem zentralen Bestandteil, dem "Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG), ergab sich 2015 für die Stadt Remscheid der Auftrag zu "Frühen Hilfen" und Netzwerkstrukturen. Die damals in zwei Netzwerkkonferenzen erarbeiteten verbindlichen Kooperationsvereinbarungen waren im September 2015 unterschriftsreif. Mehr als 30 Träger und Institutionen aus unterschiedlichen Bereichen (u.a. Gesundheit, Jugendhilfe, Kirchengemeinden, Verbände und Initiativen, Beratungsstellen, Arbeitsverwaltung, Polizei) seien bereit, sich am präventiven Kinderschutz zu beteiligen, teilte die Verwaltung damals mit. Die Kooperationsvereinbarungen wurden am 2. Oktober 2015 unterzeichnet.
Über diese Kooperationsvereinbarungen im präventiven Kinderschutz im Rahmen der Frühen Hilfen hinaus bestehen weitere Vereinbarungen mit Institutionen, die nicht dem § 8a Sozialgesetzbuch Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) unterliegen. So etwa mit 31 der insgesamt 37 Schulen in Remscheid, basierend auf § 42 Abs.6 Schulgesetz NRW, sowie mit anderen Einrichtungen auf der Basis individueller Vereinbarungen und unterstützt durch regelmäßige Qualitätsdialoge. Zu letzteren gehören
- BAF e.V.
- Diakonisches Werk KK Lennep, Fachstelle Sucht
- Jobcenter
- Remscheider Bildungs- und Kulturverein e.V.
- Sozialpsychiatrisches Zentrum für psychosoziale Beratung, Rehabilitation und Integration gGmbH
- Sportbund Remscheid e.V.
Alle Träger und Einrichtungen der Jugendhilfe sowie die angeschlossenen Schulen erhielten für die Jahre 2014 und 2015 einen Fragebogen zu den aufgefüllten Kinderschutzbögen. Der Rücklauf der Evaluationsbögen aus den Kindertageseinrichtungen beträgt für die Jahre 2014 und 2015 jeweils 65 Prozent (aus den Schulen 62,2 Prozent, von Remscheider Anbietern von Hilfen zur Erziehung rund 30 Prozent).
2014 gab es in 14 Kitas insgesamt 18 Anlässe, einen Kinderschutzbogen auszufüllen, in 2015 waren es in 20 Kitas 26. Die meisten Risiko- bzw. Gefährdungslagen wurden in beiden Jahren im Innenstadtbereich und im Süd-Bezirk beobachtet, zuletzt zu 55 Prozent im Innenstadtbereich und 25 Prozent im Süd-Bezirk. 56,5 Prozent der 2015 in den Schulen ausgefüllten Kinderschutzbögen betrafen Schulinder aus dem Südbezirk.
In einem Bericht der Verwaltung zur morgigen Sitzung des Jugendhilfeausschusses heißt es: Die Anzahl der Hinweise, die keine Kindeswohlgefährdung ergaben, liegt höher als die Anzahl der Hinweise auf tatsächliche Gefährdungslagen. Diejenigen mit Hilfebedarf (49 Prozent) liegen in 2014 deutlich höher als diejenigen ohne Hilfebedarf (30 Prozent). 2015 ist die Anzahl nahezu identisch (ca. 38 zu ca. 37 Prozent). Die Anzahl dieser Hinweise bestätigen in den beteiligten Systemen wie z.B. Schule und Gesundheitswesen wie auch in der Gesellschaft die bereits in den letzten Jahren zugenommene Sensibilität für belastende Situationen von Kindern und weisen eine leicht steigende Tendenz auf. (...) Der Blick auf die unterschiedlichen Gefährdungslagen zeigt, dass die Zahlen der akuten Kindeswohlgefährdung seit 2013 langsam ansteigen und höher liegen als die Zahlen der latenten Kindeswohlgefährdung. (...) Im Bereich Polizei, Gerichte und Staatsanwaltschaften ist in 2015 ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen (21,2 Prozent). Verwandte oder Bekannte gaben zu 28,8 Prozent Hinweise auf Gefährdungslagen. Die deutlich steigende Anzahl der Hinweise aus dem Bereich von Polizei, Gerichten und Staatsanwaltschaften weist ebenfalls auf eine stärkere Sensibilisierung für Fragen des Kinderschutzes hin.