Am 28. Februar wohnten in Remscheid insgesamt 644 Flüchtlinge. Zum Vergleich 2012 waren es 249 2013 340 und 2-014 599. Das geht aus der Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der CDU Fraktion hervor, die jetzt zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 7. Mai vorliegt. Tendenz steigend. 323 Flüchtlinge waren Ende Februar in Übergangsheimen untergebracht, 113 lebten in Privatwohnungen (mit eigenem Mietvertrag) bzw. 208 in von der Stadt angemieteten Wohnungen.
Von den aktuell 644 Flüchtlingen erhalten 19 Personen keine lfd. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), sondern bereits Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) des Job Centers. In 2014 wurden für die Sicherstellung des Lebensunterhaltes und die Unterbringung von Flüchtlingen insgesamt rund 4,7 Millionen aufgewandt. Davon entfielen auf die Sicherstellung des Lebensunterhaltes 2,54 Millionen. , auf Sachkosten (Miete, Einrichtung usw.) 370.000 , auf Personalkosten 300.000 und auf Leistungen an die B.A.F. e.V. 1,48 Millionen . In diesem Jahr werden sich die städtischen Ausgaben für die Flüchtlingshilfe voraussichtlich auf 6,4 Millionen summieren. Insbesondere werden durch die Schaffung und Anmietung von weiterem Wohnraum überplanmäßige Ausgaben erforderlich, teilt die Verwaltung mit. Im Haushaltsplan 2015 sind rund fünf Millionen eingeplant. Im weiteren Jahresverlauf (mit fortschreitender Budgetausschöpfung) wird der Rat der Stadt über überplanmäßigen Ausgaben zu entscheiden haben.
Vom Land NRW erhielt die Stadt Remscheid im vergangenen Jahr nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen 534.981 sowie als anteilige Erstattung von Mehraufwendungen nach dem AsylbLG 119.788 , zusammen also 654.769 . Für 2015 kann die Stadt von Bund und Land gegenwärtig mit 1.572.749 rechnen. Die Erstattungsquote liegt damit in Bezug auf die zu erwarteten Aufwendungen für 2015 in Höhe von ca. 6,4 Mio. lediglich ca. 25 Prozent. Die Verteilung der jährlichen Finanzmittel erfolgt gemäß 3 Abs. 1 FlüAG entsprechend dem Einwohneranteil der Gemeinden an der Gesamtbevölkerung des Landes (Einwohnerschlüssel) und entsprechend dem Flächenanteil der Gemeinde an der Gesamtfläche des Landes (Flächenschlüssel). 90 v.H. des Einwohnerschlüssels bilden mit 10 v.H. des Flächenschlüssels den Zuweisungsschlüssel. Dieser beträgt in 2015 für Remscheid 0,58449983200 %.
(Waterbölles: Bleibt zu hoffen, dass die Verwaltung in der Ausschusssitzung über die schriftlichen Zahlen mit Stand 28. Februar hinaus auch die aktuellen vom Tage parat hat.)