Mit dem Geld, das die Stadt Remscheid in diesem Jahr für die
menschenwürdige Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen veranschlagt hat,
wird sie nicht auskommen. Das geht aus einer Mitteilungsvorlage der Verwaltung
zur heutigen Sitzung des Rates der Stadt hervor. Derzeit leben in Remscheid insgesamt 441 Asylsuchende / Flüchtlinge und
müssen von der Stadt versorgt werden. Von den anfallenden Pflichtausgaben übernimmt
der Bund lediglich einen Anteil von maximal 20 Prozent. Im Mai nahm das Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bundesweit 11.160 Asylerstanträge entgegen; das
entspricht gegenüber Mai 2013 einem Zuwachs von 49,3 Prozent. Der Bundesinnenminister
erwartet für 2014 ca. neue 200.000 Flüchtlingen. (dpa-Meldung vom 19. Mai). Das
Land NRW hat seine Aufnahmekapazitäten in der Erstaufnahmeeinrichtung auf
nahezu 5.000 Plätze verdoppelt. Remscheid muss also damit rechnen, von der
zuständigen Bezirksregierung in Arnsberg in den nächsten Wochen und Monaten
weitere Flüchtlinge zugewiesen zu bekommen. Die Hauptherkunftsländer sind
gegenwärtig Syrien, Eritrea, Serbien,Albanien,
Afghanistan und Somalia.
Mit der Begründung, die Remscheider Flüchtlingsheimen Klauser
Delle 6, Klauser Delle 8, Schwelmer Straße 55, Talsperrenweg 3 und Wülfingstaße
1 seien teilweise bereits überbelegt, gelang es der Stadt Remscheid kürzlich,
eine neue Zuteilung zu vermeiden. Ein zweites Mal gelingt und das nicht,
schilderte gestern Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz die Situation.
Remscheid ist gehalten, für zusätzliche 175 bis 200 Menschen Unterkunftsmöglichkeiten
zu schaffen. Und dafür kommen keine Zelte, Turnhallen oder andere
Massenunterkünfte in Frage kommen, sondern nur menschenwürdige Wohnungen.
Die augenblickliche Notsituation wird unter anderem daran
deutlich, dass im Wohnungsnotfallzentrum Schüttendelle 40a zur Zeit zwölf
alleinstehende männliche Flüchtlinge untergebracht werden mussten, für die
ansonsten nur eine kostenintensive Hotelunterbringung in Frage gekommen wäre.
Ebenso wird der große Saal im Erdgeschoss des Übergangsheimes Wülfingstraße 1
bei weiterem Bedarf kurzfristig als Notunterkunft belegt werden müssen.
(Problem: Dieser Raum ist auch Ausgabestelle der Tafel), heißt es in der
Mitteilungsvorlage. Und weiter: Aufgrund der aktuellen Belegungsdichte in den
Übergangsheimen kann nicht mehr von einer sozialverträglichen und
konfliktfreien Unterbringung gesprochen werden. Nach langjähriger Erfahrung ist
eine Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften nur dann sozialverträglich und
konfliktfrei zu handhaben, wenn ca. 80 Prozent der maximalen
Aufnahmekapazitäten belegt sind.
Um ihrer gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung nach dem
Flüchtlingsaufnahmegesetz nachzukommen, mietete die Stadt zwischen April bis
Juni zehn weitere Wohnungen an. Darin wohnen nun elf neu angekommene Familien
mit insgesamt 51 Personen. Der OB: Neu zugewiesene Flüchtlingsfamilien, die in
der ersten Zeit noch vollkommen orientierungslos sind, bedürfen einer
intensiven Hilfe und Betreuung in nahezu allen Lebenslagen. In angemieteten
Wohnungen kann für sie eine angemessene Betreuung durch die Hausverwaltung und
den Sozialdienst der B.A.F. nicht sichergestellt werden! Angemessene Unterbringungskapazitäten in
Übergangsheimen zur ersten Aufnahme von neuen Flüchtlingen sind somit
unumgänglich.
In dieser Notlage ist der Stadt nun für fünf Jahre ein Mehrfamilienhaus
mit elf Wohnungen zwischen 60 und 76 qm (für ca. 50 bis Personen) zur Miete
angeboten worden. Die Stadt geht hierbei jährlichen Kosten von ca. 65.000 aus
für Netto-Kaltmiete und Betriebskosten. Überplanmäßige Ausgaben in diesem Jahr:
ca. 30.000 . Des Weiteren liegt der Stadt ein Mietangebot für ein
ehemaliges Gewerbeobjekt vor, das zum Übergangsheim mit abgeschlossenen,
variablen Wohnungen auf drei Etagen für ca. 100 bis 110 Personen ausgebaut
werden könnte. Hierbei wäre eine Hausmeisterbetreuung im Drei-Schicht-Betrieb Voraussetzung.
Die Verwaltung: Die Miethöhe für das gesamte Haus muss noch abschließend
berechnet und verhandelt werden, wobei seitens des Eigentümers
erhebliche Investitionen getätigt werden müssen. Mit einer Objektmiete in Höhe
von 150.000 bis 160.000 zzgl. Nebenkosten muss gerechnet werden.
Da die Unterbringungsmöglichkeiten jetzt schon völlig
ausgeschöpft seien und sich die Aufnahmesituation in den nächsten Jahren noch
weiter verschärfen werde, empfiehlt die Stadtverwaltung dringend die
Sofortanmietung des Mehrfamilienhauses für fünf und die Großobjektes für zehn
Jahre. Für den Fall, dass sich die Lage in den nächsten Jahren wider Erwarten
wieder entspannen, könnte der Mietvertrag für das Übergangsheim Talsperrenweg 3
nicht mehr verlängert oder das Übergangsheim Schwelmer Str. 55 sowie die derzeit
angemieteten Einzelwohnungen aufgegeben werden. Der bisherige Aufwand der Stadt Remscheid für die
- Anmietung von Gebäuden: 142.000 Euro.
- Betreuung von Flüchtlingen durch den Verein B.a.F. e.V.: 1.374.000 Euro.
- Deckung der Lebenshaltung von Flüchtlingen (inkl. Übernahme der Wohnungsmiete von Einzelpersonen und Familien mit eigenen Mietverträgen): 1.983.000 Euro.