Die Tür fällt ins Schloss, und der Schlüssel steckt von innen - unerreichbar! Das kann jedem passieren, hat aber oftmals teure
Konsequenzen. Denn wer dann eilig im Branchen- oder Telefonbuch nachschlägt und
den erstbesten Schlüsseldienst alarmiert, der dort als Retter in der Not rund
um die Uhr seine Dienste anbietet, landet wohlmöglich bei einem Bauernfänger.
Denn eine auffällige Anzeige oder ein vollmundiger Hinweis im Internet sind noch
lange kein Garant für eine seriöse und preisgünstige Dienstleistung. Viele
hilfreiche Türöffner leisten zwar rasche Abhilfe, nutzen im Gegenzug jedoch die
Notlage der Kunden mit überteuerten Preisen und der Forderung nach Barzahlung
schamlos aus", warnt Lydia Schwertner, Leiterin der Verbraucherzentrale
NRW in Remscheid. In dieser Notlage helfe nur, die Kosten vor dem telefonischen
Auftrag mit anderen Angeboten zu vergleichen und die Rechnung im Zweifel nicht
sofort zu bezahlen. Gibt der vermeintliche Retter in der Not jedoch nicht nach
und übt weiterhin massiven Druck aus, sind auch wir bei einem Anruf zur Stelle,
um Betroffenen aus dieser misslichen Lage zu befreien", erklärt Jörg
Peiseler, Kriminalhauptkommissar im Bereich Kriminalprävention / Opferschutz im
Polizeipräsidium in Wuppertal. Den heutigen Weltverbrauchertag am 15. März nutzten
Verbraucherzentrale und Polizei gestern, um in einer Pressekonferenz in der
Verbraucherberatung an der Alleestraße vor unseriösen Schlüsseldiensten zu
warnen, die mit gewieften Dreh schnelle Kasse machen wollen. Ein wichtiger
Tipps: Besser eine Liste mit seriösen Notfalldiensten ohne Zeitdruck
zusammenstellen, als im Notfall hektisch zu reagieren!Um die Kosten gering zu halten, sollte am
besten einen Schlüsseldienst vor Ort den Auftrag erhalten, dessen genaue
Anschrift bekannt und dessen Angebot marktüblich ist. Bei einer zugefallenen
Türe wären das werktags beispielsweise 75 bis 100 Euro. Als unseriös sind
solche Schlüsselnotdienste einzustufen, die mehrere hundert Euro fürs Türöffnen
verlangen oder am Telefon gar keinen Preis nennen wollen. Und auf keinen Fall
sollten Firmen einen Auftrag erhalten, die sich im Telefon- oder Branchenbuch
durch die Aneinanderreihung des Buchstabens A" an vorderster Stelle einen
Vorteil verschaffen wollen. Oft sind solche Dienste trotzörtlicher Telefonnummer gar nicht ortsansässig
und haben eine lange (und teure) Anfahrt. (Firmen vor Ort dürfen nur
Fahrtkosten innerhalb der Ortsgrenzen berechnen.)
Ist eine Tür bloß zugefallen, muss sie weder
aufgebrochen noch das Schloss ausgebaut werden. Beides sei aber häufige Praxis,
um die Kosten in die Höhe zu treiben, weiß Lydia Schwertner. Unverschlossene Türen
lassen sich in der Regel ohne Beschädigung in zehn bis dreißig Sekunden von
einem Fachmann öffnen. Für diese Leistung kann dann kein Fantasiepreis - etwa für
einen zweiten Monteur - verlangt werden. Schlüsseldienste dürfen nur die
konkrete Arbeitszeit - in der Regel wenige Minuten - und die entstandenen
Fahrtkosten in Rechnung stellen. Nur wenn der Notdienst außerhalb der gewöhnlichen
Arbeitszeiten anrückt, kommen zur reinen Arbeitszeit Nacht-und Feiertagszuschläge
von 25 bis 100 Prozent hinzu. Extras wie Sofortdienstzulage dürfen nicht
berechnet, Spezialwerkzeuge nur angerechnet werden, sie auch tatsächlich
eingesetzt worden sind! Die Verbraucherberatung kennt (Betrugs-)Fälle,
in denen Kunden mehr als 600 Euro für eine einfache Türöffnung abverlangt
wurden, nachdem sie auf das Eintreffen des Monteurs anderthalb Stunde hatten
warten müssen.
Eigentlich ist es ja eine
Selbstverständlichkeit: Eine Rechnung sollte nur dann vollständig bezahlt
werden, wenn die Arbeiten korrekt ausgeführt wurden und jede Position einzeln
aufgeführt und vereinbart worden ist. Kunden, die eine ungewöhnlich hohe
Rechnung bekommen, sollten höchstens eine Anzahlung unter Vorbehalt leisten
oder besser die Zahlung verweigern und die Rechnung lieber prüfen lassen. Vorsicht
ist geboten, wenn der Preis unverständlich hoch ist und mit der Rechnung keine
Beanstandung der Arbeiten und Funktionen und bestätigt werden soll. Die Verbraucherzentrale
kennt auch Vordrucke von Schlüsseldiensten, auf denen der Kunde mit seiner
Unterschrift die Rechnung in Preis und Inhalt akzeptieren soll. Ist das
geschehen, scheitert der spätere Versuch, einen Teil des Rechnungsbetrages
zurückzufordern, in den meisten Fällen. Lydia Schwertner rät: Vereinbaren Sie
am Telefon vor Zeugen einen gängigen Festpreis!
Bei einer Auseinandersetzung mit dem
Mitarbeiters eines Schlüsseldienstes nachts vor der eigenen Wohnungstüre, bei
der sich der Kunde genötigt sieht, statt des am Telefon genannten Preis einen
weit höheren zu zahlen, sollte er sich nicht scheuen, unter 112 die Polizei anzurufen,
sagte gestern Kriminalhauptkommissar Peiseler. Die meisten Bürger wissen dass
gar nicht, dass sie in diesem Fall von und Beistand bekommen können! Denn
Nötigung ist ein Straftatbestand, ebenso Betrug und Hausfriedensbruch. Mit der
Unwissenheit ihrer Kunden spekulieren gerne dubiose Firmen, wenn sie mit verbalem
Druck (Dann mach ich die Türe einfach wieder zu!) versuchen, ihren überhöhten
Rechnungsbetrag sofort zu kassieren. Dagegen könne der Kunde bei der Polizei
Anzeige erstatten. Peiseler: Hierzu ist es wichtig, über die Kontaktdaten des
Schlüsseldienstes zu verfügen und den Sachverhalt in allen Einzelheiten - von
der Auftragsvergabe bis zur Nötigung - am besten mit Bestätigung durch einen
Zeugen zu schildern!
Ein Faltblatt mit einer Checkkarte zu
Notfall-Nummern und rechtlichen Rat bei überhöhten Rechnungen gibt es in der Remscheider
Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW, Alleestr 32. Notrufe und
Strafanzeigen nimmt die Polizeidienststelle Remscheid telefonisch unter
0202/284-3201 oder 0202/284-0 entgegen. Die aktuelle Kampagne zu Schwarzen Schafen
unter den Schlüsseldiensten läuft derzeit landesweit, getragen von der
Verbraucherberatung NRW und dem Landeskriminalamtes. Die Beratungsstelle
Remscheid hat mit der Polizei Wuppertal schon mehrfach in ähnlicher Weise
zusammengearbeitet (Warnung vor Haustürgeschäften, Kaffeefahrten).