Stockder-Villa soll eine "historisierende Fassade" erhalten, titelte der Waterbölles am 23. April. Die Frage war damals allerdings: Welche? Die Gestaltungsmehrheit machte sich für die eine Variante stark, die CDU für die andere. Und wie sich jetzt herausstellte, hatten beide die Rechnung ohne das Land NRW gemacht und hätten sich den ganzen Streit sparen können. Das geht aus einer Mitteilungsvorlage der Verwaltung zur Sitzung der Bezirksvertretung Alt-Remscheid am Dienstag, 3. September, hervor. Zitat daraus:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 21. März unter Bezugnahme auf den Erbbaurechtsbestellungsvertrag den Abriss und Neubau der Stockder-Villa beschlossen. Eine Beschlussfassung beider Gremien (BV -1 sowie Haupt- und Finanzausschuss) hinsichtlich der Fassadengestaltung war nicht möglich, da Baugenehmigungsverfahren als laufendes Geschäft der Verwaltung nicht der Beschlussfassung unterliegen. Es wurde allerdings aufgrund der vom Investor vorgelegten zwei Gestaltungsvarianten in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 16. Mai eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen. Analog hierzu wurde der Bauantrag vom Investor mit der Planung von 44 Wohneinheiten gestellt, von denen 16 mit Fördermitteln des Landes für anspruchsberechtigte Senioren vorgesehen waren. Gemäß den Wohnraumförderungsbestimungen sind Planungen von Bauvorhaben mit mehr als 25 Wohnungen an einem Hauseingang mit dem für das Wohnungswesen zuständigen Ministerium abzustimmen. Eine dementsprechend von der Verwaltung beantragte Ausnahmegenehmigung wurde vom zuständigen Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW u.a. unter Hinweis auf die Anzahl der Wohneinheiten pro Etage (acht) und des Risikos, dass lange innenliegende Flure von Älteren als Angstraum wahrgenommen werden, nicht erteilt.
Also neu planen? Genau das hat der Investor getan, die Erbach Seniorenwohnen Objekt Dortmund-Aplerbeck GmbH & Co. KG, hinter der das Ehepaar Wolfgang und Ruth Erbach aus Welver im Kreis Soest steht. Gemeinsam mit der Verwaltung zog man am 27. August nach Düsseldorf und stellte den neuen Plan vor. Er sieht statt eines Baukörpers nunmehr zwei vor: ein Haus mit 22 öffentlichen geförderten Wohneinheiten und einer ambulanten Wohngemeinschaft für neun demenziell erkrankte Menschen und das andere Haus mit 30 frei finanzierten Wohneinheiten. Die Verwaltung in ihrer Mitteilungsvorlage: Die Verwaltung und der Investor sind auch weiterhin daran interessiert, in dem geplanten Neubau öffentlich geförderten Wohnraum zu realisieren! Und das können sie nun auch. Denn die Abstimmung der neuen Planung mit der Landesregierung gemäß den Leitzielen des Wohnraumförderungsprogramms gelang. Einer Realisierung steht nun nichts mehr im Wege.