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Ratsmehrheit steht zur Schulsozialarbeit und zur OGS

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Zur Sitzung des Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschuss und des Rates am kommenden Donnerstag haben die Fraktionen und Gruppen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und W.i.R. denAntrag gestellt, die Schulsozialarbeit zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in Remscheid mit den Trägern Kompass e.V. und Verlässliche e.V. für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 fortzusetzen. Dafür sollen im Haushalt Mittel in Höhe von jährlich 400.000 € eingeplant werden. Zugleich sollen Land und Bund aufgefordert werden, für eine dauerhafte Finanzierung dieser sozialpolitischen Maßnahmen Sorge zu tragen, ohne die Kommunen damit weiterhin zu belasten. Von der Verwaltung erwarten die Antragsteller bis zum Ende des 1. Quartals 2015 ein Konzept zur inhaltlichen und organisatorischen Umsetzung der Schulsozialarbeit vor. Beginnend im Jahr 2015 erfolgt eine jährliche Evaluation. Beantragt wird ferner eine Erhöhung des Ansatzes für die Offenen Ganztagsgrundschulen (OGS) um 170.000 Euro.

Grundsteuer B: Der von der Verwaltung vorgeschlagenen Erhöhung der Grundsteuer B auf 200 v.H. wollen die Fraktionen und Gruppen nicht folgen, sondern lediglich einer Erhöhung auf 190 v.H. Auch soll die Verwaltung dem Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschuss in einer der nächsten Sitzungen über Ausrichtung, Vorgehensweise sowie Strukturierung des bisherigen Prozesses der Einführung einer flächendeckenden Kosten- und Leistungsrechnung berichten, insbesondere über die Ergebnisse in den Pilotbereichen sowie über die Konzeption zur Fortführung dieses Prozesses. Dem Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschuss soll in der Sitzung am 5. Februar über die ausstehenden Ergebnisse der Prüfaufträge aus dem Maßnahmenplan zum Schuldenabbau (Haushaltssicherungskonzept 2010) berichtet werden.

Zum Personal: Die Verwaltung soll den Auftrag erhalten, in den Haushaltsjahren 2015 bis 2016 die folgenden personalwirtschaftlichen Maßnahmen umzusetzen mit dem Ziel, Personalaufwendungen sowie Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Arbeitsplatzkosten, Gemeinkosten) zu reduzieren:

  • Frei werdende Stellen werden frühestens nach Ablauf von sechs Monaten wieder besetzt (Wiederbesetzungssperre). Über Ausnahmen entscheidet der Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschuss.
  • Für die Beförderung von Beamtinnen und Beamten gilt entsprechend der gegenwärtigen Praxis eine Sperrfrist (Beförderungssperre). Frühestens nach Ablauf von einem Jahr nach Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit können Beamtinnen und Beamte befördert werden. Berufungen in ein Beamtenverhältnis auf Probe werden nicht als Beförderung behandelt.
  • Anträge auf Altersteilzeit werden genehmigt, um die Altersfluktuation zu beschleunigen. Beschäftigte, die vor Erreichen der Altersgrenze für die Regelaltersrente abschlagfrei in den Ruhestand wechseln können, werden bei einer entsprechenden Entscheidung unterstützt.
  • Die Verwaltung berichtet dem Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschuss im Rahmen der Berichterstattung über die Haushaltssanierungsplanung über die Umsetzung dieser personalwirtschaftlichen Maßnahmen (a - c) und spricht spätestens im 2. Quartal 2016 eine Empfehlung zur möglichen Fortführung dieser Maßnahmen aus.

Die weitere Minimierung des Personalaufwands durch Reduzierung der Rückstellungen für Urlaub und Zeitguthaben sowie zeitliche Verschiebung von Stellenwiederbesetzungen wird in den Jahren 2015 bis 2017 um jeweils 100.000 Euro erhöht, d. h. im Jahr 2015 von 500.000 auf 600.000 Euro und in den Jahren 2016 und 2017 auf jeweils 100.000 Euro. Die Verwaltung soll dem Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschuss in einer der nächsten Sitzungen über die Maßnahmen zur Personalentwicklung - beispielsweise Fort- und Weiterbildung sowie betriebliche Gesundheitsförderung - berichten. Für den Falle weiterer notwendiger Aufhebungen von kw7-Stellenplanvermerken soll die Verwaltung spätestens im 4. Quartal 2015 eine entsprechende Beschlussdrucksache zur Beratung der Beschlussfassung einbringen, jedoch maximal im Umfang von 16 Prozent des Gesamtvolumens der Stellen (371) der Altersfluktuation 2010 bis 2020.

Kürzungen bei der Politik: Als Beitrag zum Abbau der Finanzmisere der Stadt wird von den Fraktionen und Gruppen eine Kürzung der Fraktions- und Gruppenzuwendungen vorgeschlagen, und zwar von fünf Prozent für die Jahre 2015 bis 2016. Die Verwaltung soll bis zum Dezember 2014 eine diesbezügliche Änderung der Hauptsatzung vor.

Zur Erhöhung der Vergnügungssteuer: Beantragt wird eine Erhöhung der Vergnügungssteuer um weitere 0,5 Prozentpunkte. Die Verwaltung soll bis 11. Dezember einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung der Satzung vorlegen.


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