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Landesweite Fahrradmitnahme im NRW-Nahverkehr neu geregelt

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Pressemitteilung des Verkehrsclub Deutschland e.V.


Die Verkehrsverbünde und Verkehrsgemeinschaften in Nordrhein-Westfalen haben zum 1. April neue und einheitliche Regelungen zur Fahrradmitnahme beschlossen. Diese werden in den Beförderungsbedingungen aller NRW-Verkehrsunternehmen verankert. Um Streitigkeiten zwischen Fahrgästen zu vermeiden sowie die Planbarkeit der Reisekette sicherzustellen, wurde nun für die Nahverkehrskunden verlässlich festgelegt, welche Fahrradtypen mitgeführt werden dürfen. Ab dem 1. April können Fahrgäste neben den „klassischen" Fahrrädern ebenfalls elektrobetriebene Fahrräder, sogenannte Pedelecs und E-Bikes, in Bussen und Bahnen mitnehmen. Ebenso können Fahrgäste zukünftig in den Nahverkehrszügen Fahrräder mitführen, deren Abmessungen das übliche Fahrradmaß überschreiten. Dies umfasst z. B. Tandems. Aufgrund der räumlich beengten Verhältnisse können diese Fahrradkonstruktionen jedoch in Bussen und U-/Straßenbahnen nicht transportiert werden. Um den besonderen Mobilitätsbedürfnissen von schwerbehinderten Menschen nachzukommen, dürfen Inhaber von Ausweisen nach § 69 des Sozialgesetzbuchs IX („Schwerbehindertenausweis") auf Kulanzbasis jedoch auch solche Fahrräder in Bussen und U-/Straßenbahnen (ÖSPV) mitnehmen.

Die wesentlichen Änderungen waren zuvor im Rahmen eines „Runden Tisches" unter Federführung des Verkehrsministeriums NRW abgestimmt worden. An dieser Abstimmungsrunde nahmen neben den Vertretern der Verkehrsunternehmen auch Vertreter der Fahrrad-, Behinderten- und Fahrgastverbände teil. Bei allen Neuerungen bleibt allerdings die bereits heute geltende Regelung bestehen, dass Fahrräder nur transportiert werden können, wenn die Platzsituation im Fahrzeug dies zulässt. In der Mobilität eingeschränkte Menschen (z. B. Rollstuhlfahrer oder Personen mit Kinderwagen) haben auch weiterhin Vorrang vor Fahrradfahrern. Weitere Informationen zu den ab dem 1. April geltenden Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW erhalten Sie unter NRW-Beförderungsbedingungen ab 01.04.2014 Unter folgendem Link finden sich zwei Schaubilder mit Darstellungen der alten und neuen Regelung: http://download.vrsinfo.de/Titel_FahrradmitnahmeNRW.zip.


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