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Rechtzeitig vor der Sitzung kamen die Antworten

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In der Drucksache 15/6019, die im Ratsinformationssystem der Stadt nachzulesen ist (http://ratsinfo.remscheid.de/sessionnet/bi/to0040.php?__ksinr=2749), hat die Verwaltung zur Ratssitzung am 28. März die Anfragen von Ratsfraktionen und -gruppen zur Kündigung der Verträge mit BAF e. V. und zur  Integration der Mitarbeitenden des BAF e. V. in die Stadtverwaltung Remscheid beantwortet.

Antworten auf die Anfrage der CDU-Fraktion vom 20.03.2019 – Welche Zukunft hat der Verein BAF?

Wann hat der Verwaltungsvorstand entschieden, den Vertrag mit der BAF zu kündigen? Mit welchem zeitlichen Abstand zu diesem Beschluss sind alle im Rat der Stadt Remscheid vertretenen Fraktionen und Gruppen über diese Absicht informiert worden?

Antwort: In einer Besprechung zur künftigen Organisationsstruktur BAF e. V. am 25.2.2019 (Teilnehmende: Herr OB Mast-Weisz, Herr StD und StK Wiertz, Herr Beig. Neuhaus, Frau Beig. Reul-Nocke, Herr Listner, Herr Biermann, Herr Judt, Frau Schwarzweller) wurde Folgendes festgestellt: Aufgrund fortwährenden Handlungsunfähigkeit des Vorstands des Vereins BAF e. V. und der damit für die Stadt Remscheid entstehenden immensen Risiken, wird entschieden, den Vertrag mit BAF e. V. fristgerecht zum 31.03.2019 zu kündigen. Den Beteiligten sind die gutachtliche Stellungnahme der Kanzlei Goodarzi & Polster vom 25.2.2019 sowie die Ergebnisse des Quick-Checks Hausmeisterdienste der Fa. Rinke Kommunal und der Projektdokumentation Gottke bekannt. Nach Mitteilung durch Herrn Wiertz hat die Bezirksregierung Düsseldorf anlässlich der Haushaltsgespräche am 12.2.2019 keine Bedenken gegen die geplante städtische Vorgehensweise erhoben.

Warum ist nicht unmittelbar nach dieser Entscheidung ein Ältestenrat einberufen worden, um über diese Pläne zunächst einmal die Vorsitzenden und Sprecher der im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen zu informieren?

Antwort: Noch in der gleichen Woche (Fr., 1.3.2019, 15.58 Uhr) sind die Vorsitzenden der Fraktionen und Gruppen per E-Mail für den 9.3.19 zu einem Gespräch eingeladen worden.

Wann und vom wem wurde die Stadt darüber informiert, dass der Vorstand große Schwierigkeiten untereinander habe? Wurden diesbezüglich Gespräche mit dem Vorstand der BAF geführt? Gibt es hierzu Protokolle oder Aktennotizen? Wurden alle drei Mitglieder des Vorstands gehört? Oder hat man nur mit zwei Mitgliedern gesprochen? Wenn ja, aus welchen Gründen hat man nur mit zwei Mitgliedern des Vorstands gesprochen? Wer sind diese beiden Vorstandsmitglieder? Nach unseren Informationen gehörte das dritte Vorstandsmitglied dem Vorstand doch bereits wesentlich länger an als die beiden anderen Vorstandsmitglieder. Warum hat man – so unsere Information – nicht aus den langjährigen Erfahrungsschatz dieses Vorstandsmitglieds zurückgegriffen?

Antwort: Gespräch mit dem Verein BAF e.V. am 31.1.2019. Teilnehmer/innen: Oberbürgermeister Mast-Weisz, Beigeordnete Reul-Nocke, Frau Velte (Vorstand BAF), Herr Bönig (Vorstand BAF), Frau Räck, (Büro OB); entschuldigt Herr Horn (Vorsitzender BAF). Niederschrift vom 31.1.2019:  Im Gespräch stellte sich heraus, dass der Vorstand insgesamt nicht satzungskonform arbeiten kann, da Herr Bönig die erforderliche Datenschutzerklärung nicht unterschreibt. Die Satzung fordert ein gemeinsames Handeln; keine unabgestimmten Alleingänge einzelner Vorstandsmitglieder, die thematisch nicht zum Aufgabenspektrum des Vorstands gehören. Herr Bönig stellt diverse Vermutungen über Vereinsinterna an, die er aber nicht belegen kann, da ihm – aufgrund der fehlenden Datenschutzerklärung – der Zugriff auf die Daten nicht gestattet wird. Es wird ihm nahegelegt, diese Erklärung zu unterzeichnen, die entsprechenden Daten einzusehen und dann seine Vermutungen im Vorstand zu besprechen und zu beraten. Aufgrund der im Gespräch festgestellten Defizite und Differenzen wird der Gesamtvorstand aufgefordert, bis zum 08.2.2019 eine gemeinsame Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Vorstand in der Lage ist, seine satzungskonformen Aufgaben nach Recht und Gesetz wahrzunehmen. Diese Erklärung liegt bis heute in schriftlicher Form nicht vor.

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