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Zur Altersarmut von Frauen in Remscheid

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Ausgehend von Diskussionen im Hauptausschuss zum Thema Gleichstellung im März dieses Jahres sowie der Diskussion im Sozialausschuss im Mai hat die Stadtverwaltung das Thema „Altersarmut von Frauen“ aus Gleichstellungssicht aufgegriffen. Aus dem Bericht, der in der jüngsten Sitzung des Sozialausschusses vorlag, geht hervor, dass im April in Remscheid 506 Frauen 2018 Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII bezogen, davon 453 außerhalb von Einrichtungen. Aber diese Zahl sei zunächst nicht besonders aussagekräftig, so die Verwaltung. Denn: „Sie muss ins Verhältnis gesetzt werden zu Männern der gleichen Altersgruppe sowie zur Grundgesamtheit der Männer und Frauen gleichen Alters. Die durchschnittlichen Rentenhöhen nach Geschlecht liefern ein verzerrtes Bild, da sie als Haushaltseinkommen betrachtet werden sowie eigene und abgeleitete Rentenansprüche (Witwenrenten) differenziert werden müssen. Hinzutreten müsste ein Vergleich zu den Armutsquoten in anderen Altersgruppen. Zu vermuten ist z.B. eine hohe relative Betroffenheit bei Alleinerziehenden. Diese stellten im März 2018 13,1 Prozent der Arbeitslosen im SGB II Bezug, unter den Erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Einkommen oberhalb von 450 Euro stellen sie 15,5 Prozent. (...) Eine langjährige, immer wieder ignorierte Remscheider Besonderheit ist, dass Frauen relativ häufiger arbeitslos sind: Der Frauenanteil an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten betrug 2017 41,5%, ihr Anteil an den Arbeitslosen 45,5 Prozent“.

Verwiesen wird in der Vorlage auf eine Studie der Bertelsmann-Stiftung aus 2017, wonach bei alleinstehenden Frauen die Grundsicherungsquote zwischen 2015 und 2036 von 16 auf fast 28 Prozent steigen werde: „Somit wäre künftig fast jede dritte alleinstehende Neurentnerin auf finanzielle Unterstützung vom Staat angewiesen. Als Ursachen werden befristete Verträge, Mini-Jobs, Phasen der Erwerbslosigkeit und niedrige Löhne angegeben sowie die Tatsache, dass das deutsche Rentenversicherungssystem für den Wandel der Arbeitswelt nicht ausreichend vorbereitet ist.“

Das Prinzip der Beitragsäquivalenz in der gesetzlichen Rentenversicherung werde zwar allgemein als „gerecht“ empfunden, stehe jedoch angesichts diskontinuierlicher Erwerbschancen und -verläufe sowie niedriger Einkommen  dem Ziel einer Existenzsicherung im Alter für möglichst alle Bevölkerungsgruppen entgegen. Zitat: „Die durchgängige Haltung der Bundesregierungen der letzten Jahrzehnte, steuer- und sozialversicherungsrechtlich ein traditionelles Familienbild zu fördern, wirkt kontinuierlichen Berufsverläufen von Frauen entgegen. Ehegattensplitting, Minijobregeln und  beitragsfreie Familienversicherung bewirken, dass die Menschen kurzfristig ökonomisch handeln und das tradierte Familienbild des Haupternährers und der zuverdienenden Ehefrau weiter leben, auch wenn junge Menschen vor der Familiengründung andere Lebensmuster bevorzugen würden. Der Lebensverlauf von Frauen ist somit gesellschaftlich erwünscht und, staatlich unterstützt, in der Regel so angelegt, dass Frauen kein Lebenseinkommen erwirtschaften können, das eine eigenständige existenzsichernde Rente ermöglicht.“

Als Ansatzpunkte für kommunales Handeln nennt die Stadtverwaltung:

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