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Anfrage zu Regenbogenfahnen klar beschieden

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Das scheinbare Hissen von Privatfahnen vor dem Remscheider Rathaus am 17. Mai hatte Andre Hüsgen, Sprecher der Ratsgruppe Pro Deutschland, bewogen, Oberbürgermeister Burkhard Mast nach der rechtlichen Grundlage zu fragen und ob es jedem Bürger Remscheids möglich sei, „persönliche Wünsche einer solchen Beflaggung von der Verwaltung genehmigen zu lassen“. Zur Ratssitzung am kommenden Donnerstag liegt die Antwort des OB vor. Darin verweist er auf eine Pressemitteilung der Stadt Remscheid vom 17. Mai, die Hüsgen damals entgangen zu sein scheint. Zitat: „Aus Anlass des Internationalen Tages gegen Homophobie hisst die Stadt Remscheid heute vor dem Remscheider Rathaus am Theodor-Heuss-Platz zwei Regenbogenfahnen. Sie sind Spende des Landtagsabgeordneten Sven Wolf und des Stadtkämmerers Sven Wiertz.“ Um private Flaggen hat es sich also, nachdem die Stadt die Spenden angenommen hat, mitnichten gehandelt. Das geht aus der Antwort des OB klar hervor: „Bei den am 17. Mai gehissten ‚Regenbogenfahnen‘ handelt es sich nicht um Privatbesitz. Vielmehr wurden diese Flaggen im Vorfeld der Stadt Remscheid gespendet und befinden sich seitdem im Eigentum der Stadt Remscheid. Geflaggt wurde an diesem Tag aus Anlass des Internationalen Gedenktages gegen Homophobie – als öffentliches Bekenntnis der Stadt Remscheid zu Respekt und Toleranz.“

Die Regenbogenfahne gelte als weltweit etabliertes Symbol für lesbischen und schwulen Stolz und die Vielfalt dieser Lebensweisen. Der internationale Tag gegen Homophobie werde jährlich seit 2005 begangenen und erinnere daran, dass auch heute noch Menschen strafrechtlich verfolgt werden, nur weil sie anders lieben als die Mehrheit der Gesellschaft. Der 17. Mai erinnert dabei an das Jahr 1990, als die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Homosexualität von der Liste der Krankheiten strich, führt der Oberbürgermeister in seiner Antwort weiter aus. Und: „Auch in Deutschland wurden Homosexuelle bis in die 1960er Jahr von Staatsanwaltschaften und Gerichten verfolgt und verurteilt. Seit dem 1. September 1969 war Homosexualität nur noch eingeschränkt strafbar und wurde im Zuge der Deutschen Einheit 1994 endgültig aus dem deutschen Strafrecht gestrichen. Die Urteile der NS-Zeit sind zwischenzeitlich durch den Deutschen Bundestag aufgehoben, und derzeit berät der Bundestag über einen Entwurf der Bundesregierung und die Aufhebung der Urteile aus den frühen Jahren der Bundesrepublik. Mit dem Hissen der Regenbogenfahnen bekennt sich die Stadt Remscheid einmal mehr zu Respekt und Toleranz – zwei unverzichtbare Wertehaltungen in einer Stadt mit über 120 Nationen und einer darüber hinausgehenden Vielfalt in unserer Stadtgesellschaft.“ Über eine Beflaggung städtischer Gebäude außerhalb der Beflaggungsanordnungen seitens Bund oder Land entscheide im Übrigen der Oberbürgermeister im Rahmen einer Einzelfallentscheidung (Ziff. 13.2.4 Allgemeine Geschäftsanweisung der Stadt Remscheid).  Üblicherweise geschehe dies vor dem Hintergrund spezieller Gedenktage oder aufgrund örtlicher Besonderheiten.


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