Pressemitteilung der SPD
Die Kurzstreckentarife im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) werden künftig nach einheitlichen Regelungen im ganzen VRR festgelegt. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen. Damit kommt ein wenig mehr Licht in den Tarifdschungel. Die politischen Gremien des VRR haben aber ausdrücklich auch festgelegt, dass neben den einheitlichen Grundsätzen auch weiterhin Ausnahmen in engen Grenzen zulässig sind. Eine entsprechende Aufforderung an die Stadtwerke Remscheid hat die SPD zur Sitzung des Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschusses am 19. Mai beantragt. Wir fordern die Ausnahmen, die bei den Kurzstreckentarifen zulässig sind, für die Stadtteile ein, die aufgrund ihrer Topographie und Versorgungslage bereits heute besondere Probleme haben. Wir wollen, dass die Anwohnerinnen und Anwohner dort auch weiterhin den einzigen Nahversorger am Rande des Stadtteils zum Kurzstreckenpreis erreichen können. Dies betrifft insbesondere die Stadtteile Honsberg und Kremenholl, aber auch weitere Stadtteile.