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Höhere Sozialausgaben erfordern Nachtragshaushalt

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Pressemitteilung der Stadt Remscheid

Für die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschusses am Donnerstag hat die Verwaltung den zweiten Bericht zur aktuellen Haushaltsentwicklung vorgelegt. Demnach zeichnet sich für das laufende Haushaltsjahr eine Verschlechterung des Jahresergebnisses um bis zu 7,2 Mio. Euro ab, die auf höhere Transferaufwendungen und einmalige Effekte bei der Gewerbesteuer zurückzuführen sind. Der prognostizierte Fehlbetrag in Höhe von 17,7 Mio. Euro liegt weit unter dem Jahresergebnis des Vorjahres, das noch einen Fehlbetrag von 50,8 Mio. Euro auswies. Während die Gewerbesteuer nach Bereinigung der einmaligen Effekte sich stabil entwickelt und die Ansätze des Jahres 2016 weiterhin realistisch erscheinen, machen die Entwicklung des Transferaufwandes in den Rechtsbereichen nach SGB II – JobCenter, SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe, SGB XII – Grundsicherung im Alter und Eingliederungshilfe und FlüAG und AsylbLG – Flüchtlingshilfe eine Überplanung der Ansätze für 2016 im Zuge eines Nachtragshaushaltes für 2016 erforderlich. Die Ergebnisplanung 2016 und die mittelfristige Finanzplanung werden sich dabei daran orientieren, dass die Stärkungspaktziele erreicht werden. Diese Vorgehensweise hatte Stadtkämmerer Sven Wiertz im Haushaltsgespräch mit der Bezirksregierung am vergangenen Donnerstag erörtert und zugleich angekündigt, dass die gesetzlich vorgeschriebene Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes zum 1. Dezember 2015 fristgerecht vorgelegt wird. Die Einbringung des Entwurfs eines Nachtragshaushalts für 2016 plant die Verwaltung für Januar 2016, um nach der Gremienberatungen den Satzungsbeschluss im März 2016 ermöglichen zu können. Der Stadtkämmerer geht nach dem Gespräch mit der Kommunalaufsicht davon aus, dass der zins- und tilgungsfreien Stärkungspaktmittel des Landes in Höhe von 17,7 Mio. Euro wie erwartet im Oktober an die Stadt Remscheid ausgezahlt werden.

Im Hinblick auf die Aufwendungen zur Flüchtlingshilfe ist die neue Stichtagsregelung des Landes bei der Kostenerstattung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz zu begrüßen, die auch in 2016 zu einer spürbaren Entlastung beitragen wird. Aber auch weiterhin besteht die Forderung einer vollständigen Kostenübernahme durch Bund und Länder, die auch Gegenstand des Flüchtlingsgipfels im Bundeskanzleramt am 24. September sein wird. Die nach der gestrigen Sitzung des Koalitionsausschusses angekündigte Bereitstellung zusätzlicher 3 Milliarden Euro für die Kommunen ist hier ein weiterer wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz und Stadtkämmerer Sven Wiertz werden gemeinsam mit Amtskollegen aus dem gesamten Bundesgebiet im Rahmen des Aktionsbündnisses „Für die Würde unserer Städte“ am 23. und 24. September nach Berlin reisen, um in Hintergrundgesprächen für eine auskömmliche Gemeindefinanzierung zu werben und diese einzufordern.


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