Pressemitteilung der Stadt Remscheid
Durch eine Neuerung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) ergibt sich ab sofort für die Eltern in Nordrhein-Westfalen eine Änderung, wenn sie auf der Suche nach einem Betreuungsplatz sind. Die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes setzt nunmehr grundsätzlich voraus, dass Eltern dem Jugendamt spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf schriftlich anzeigen. (§ 3b Kinderbildungsgesetz NRW KiBiz)
- Wie erfahren die Eltern von dieser Neuregelung und was müssen sie dann tun? Alle Eltern, deren Kinder zwischen dem 01.08.2011 und 31.07.2014 geboren sind, erhalten in diesen Tagen ein Schreiben des Jugendamtes Remscheid. In diesem wird das Verfahren ausführlich erläutert und es wird ein Formular zur Bedarfsanzeige beim Jugendamt zur Verfügung gestellt. Dieses füllen die Eltern aus und senden es zurück. Sollten Eltern, deren Kind nicht im genannten Zeitraum geboren ist und sie daher keine schriftliche Information erhalten, eine Betreuung für ihr Kind suchen, können sie den Vordruck unter www.remscheid.de herunterladen, ausfüllen und an das Jugendamt senden. Auch bei der Anmeldung in der Kindertageseinrichtung kann das Formular vor Ort ausgefüllt werden. Innerhalb eines Monats erhalten die Eltern eine schriftliche Bestätigung des Remscheider Jugendamtes, dass ihre Bedarfsanzeige eingegangen ist. Gleichzeitig werden sie über die Höhe der einkommensabhängigen Elternbeiträge informiert.
- Wo können sich Eltern beraten lassen? Wenn Fragen zu diesem neuen Verfahren auftreten, bieten alle Kindertageseinrichtungen in Remscheid den Eltern ihre Beratung vor Ort an. Selbstverständlich steht das Jugendamt für Rückfragen zur Verfügung unter Telefon-Nr. 16-3390.
- Ist eine Anmeldung im Kindergarten weiterhin erforderlich?Ja, eine frühzeitige persönliche Anmeldung in einem Kindergarten ist unbedingt weiterhin erforderlich. Auch Anmeldungen in mehreren Kindergärten sind weiterhin möglich.
- Wie können Eltern ihr Kind in der Kindertagespflege anmelden? Sollten Eltern für ihr unter dreijähriges Kind einen Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter wünschen, können sie mit dem Jugendamt unter den Rufnummern 16-3517 und 16-3307 Kontakt aufnehmen.
- Wann und durch wen werden die Betreuungsplätze vergeben?Nach dem 15. Januar 2015 vergeben die Remscheider Kindertageseinrichtungen die freien Plätze für die Betreuung ab dem 01.08.2015. Bis Mitte März schließen die Einrichtungen mit diesen Eltern ihre Betreuungsverträge ab. Die Kindertageseinrichtungen melden dem Jugendamt die Vergabe des Platzes. Wird die Betreuung erst für ein späteres Kindergartenjahr gewünscht, werden die Betreuungsverträge zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen.
- Wenn Eltern keine Zusage erhalten: Auf Grund der teilweise hohen Nachfrage ist es möglich, dass die bevorzugte Einrichtung ein Kind zum 01.08.2015 nicht aufnehmen kann. Sollten Eltern kein Platzangebot erhalten, obwohl sie ihr Kind in mehreren Einrichtungen angemeldet haben, so hat das Jugendamt die Aufgabe Betreuungsmöglichkeiten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zu eruieren und zu vermitteln. Spätestens sechs Wochen vor der gewünschten Aufnahme erhalten die Eltern schriftlich im Juni 2015 die Zuweisung eines Betreuungsplatzes durch das Jugendamt.
- Was ist Ziel des Verfahrens?Zielsetzung des Verfahrens ist es, den Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz zu erfüllen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Remscheid zu fördern. Das Jugendamt erhält unmittelbar Informationen, die zur Planung einer ausreichenden Anzahl an Betreuungsplätzen von grundsätzlicher Bedeutung sind. Kontakt für Rückfragen: Petra Hellmann-Wien, Fachdienstleiterin Jugend, Soziales und Wohnen, Tel. RS 16 3702.