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Unternehmensbefragung zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

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Pressemitteilung der Agentur für Arbeit

Nicht alle Beschäftigten haben Kinder, aber alle haben Eltern. Während man sich auf die Ankunft eines Kindes in der Regel neun Monate lang vorbereiten kann, tritt ein Pflegefall oft plötzlich und unerwartet ein. Meist sind auch der Verlauf und die voraussichtliche Dauer der Pflegesituation schwer abschätzbar. Dies stellt sowohl Angehörige als auch deren Arbeitgeber vor Probleme. „Da die Belegschaften immer älter werden, wird die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf und die Unterstützung der Arbeitnehmer bei Pflege von Angehörigen immer mehr zum Thema für die Unternehmen im Bergischen Land“, weiß Martin Klebe, Chef der Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal. „Arbeitgeber, die flexibel reagieren können, wenn ihre Beschäftigten Angehörige betreuen müssen, entlastet diese nicht nur und erhöht die Motivation und Loyalität seiner Mitarbeiter. Diese Arbeitgeber haben auch einen deutlichen Vorteil im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte“, erläutert Martin Klebe. Wie sich die bergischen Unternehmen als Arbeitgeber auf die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf vorbereiten, will das Kompetenzzentrum Frau & Beruf Bergisches Städtedreieck in seiner Online-Befragung unter der Internetadresse www.bergisch-kompetent.de wissen. Wer Fragen zur Online-Befragung hat, kann sich an Christine Jentzsch vom Kompetenzzentrum Frau & Beruf Bergisches Städtedreieck, Tel. (0202) 563-5022 wenden.

„Die Befragung begrüßen wir sehr, denn wir hoffen, dass darin viele gute Beispiele zusammengetragen werden, die ganz praktische Lösungsansätze für die Bergischen Unternehmen liefern. Im Zuge unserer Beratungsleistung empfehlen wir den Unternehmen, sich an der Befragung zu beteiligen und die eigenen Lösungsansätze allen zugänglich zu machen“, so Martin Klebe. Arbeitgeber die Fragen zur Familienpflegezeit haben, können sich an der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal wenden. Dieser ist montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr unter der gebührenfreien Servicenummer 0800 4 5555 20 erreichbar. Das zum 1.1.2012 in Kraft getretene Familienpflegezeitgesetz schafft neue Möglichkeiten zur Vereinbarung von Beruf und Pflege. Beschäftigte, die nahe Angehörige pflegen, können mit Ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung (kein Anspruch) schließen, über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche zu reduzieren. Während der Pflegephase kann das Gehalt aufgestockt werden. Zum Ausgleich müssen die Beschäftigen im Anschluss wieder mehr Stunden arbeiten, bekommen aber weiterhin ein abgesenktes Gehalt, bis das Wert- oder Arbeitsguthaben wieder ausgeglichen ist. (Claudia John)


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