Pressemitteilung der Agentur für Arbeit
Nicht alle Beschäftigten haben Kinder, aber alle haben Eltern. Während
man sich auf die Ankunft eines Kindes in der Regel neun Monate lang vorbereiten
kann, tritt ein Pflegefall oft plötzlich und unerwartet ein. Meist sind auch
der Verlauf und die voraussichtliche Dauer der Pflegesituation schwer
abschätzbar. Dies stellt sowohl Angehörige als auch deren Arbeitgeber vor
Probleme. Da die Belegschaften immer älter werden, wird die Vereinbarkeit von
Pflege und Beruf und die Unterstützung der Arbeitnehmer bei Pflege von
Angehörigen immer mehr zum Thema für die Unternehmen im Bergischen Land, weiß
Martin Klebe, Chef der Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal. Arbeitgeber, die
flexibel reagieren können, wenn ihre Beschäftigten Angehörige betreuen müssen,
entlastet diese nicht nur und erhöht die Motivation und Loyalität seiner
Mitarbeiter. Diese Arbeitgeber haben auch einen deutlichen Vorteil im
Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte, erläutert Martin Klebe. Wie sich die bergischen Unternehmen als
Arbeitgeber auf die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf vorbereiten, will das
Kompetenzzentrum Frau & Beruf Bergisches Städtedreieck in seiner
Online-Befragung unter der Internetadresse www.bergisch-kompetent.de
wissen. Wer Fragen zur Online-Befragung hat, kann sich an Christine Jentzsch
vom Kompetenzzentrum Frau & Beruf Bergisches Städtedreieck, Tel. (0202)
563-5022 wenden.
Die Befragung begrüßen wir sehr, denn wir hoffen, dass darin viele gute
Beispiele zusammengetragen werden, die ganz praktische Lösungsansätze für die
Bergischen Unternehmen liefern. Im Zuge unserer Beratungsleistung empfehlen wir
den Unternehmen, sich an der Befragung zu beteiligen und die eigenen
Lösungsansätze allen zugänglich zu machen, so Martin Klebe. Arbeitgeber die
Fragen zur Familienpflegezeit haben, können sich an der Arbeitgeber-Service der
Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal wenden. Dieser ist montags bis freitags
von 8.00 bis 18.00 Uhr unter der gebührenfreien Servicenummer 0800 4 5555 20 erreichbar. Das zum 1.1.2012 in Kraft getretene
Familienpflegezeitgesetz schafft neue Möglichkeiten zur Vereinbarung von Beruf
und Pflege. Beschäftigte, die nahe Angehörige pflegen, können mit Ihrem
Arbeitgeber eine Vereinbarung (kein Anspruch) schließen, über einen Zeitraum
von maximal zwei Jahren ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche zu
reduzieren. Während der Pflegephase kann das Gehalt aufgestockt werden. Zum
Ausgleich müssen die Beschäftigen im Anschluss wieder mehr Stunden arbeiten,
bekommen aber weiterhin ein abgesenktes Gehalt, bis das Wert- oder
Arbeitsguthaben wieder ausgeglichen ist. (Claudia John)