87.500 Personen bezogen 2012 in Nordrhein-Westfalen laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, davon 324 in Remscheid. 231 683 bezogen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, davon 1.213 in Remscheid. Damit erhöhte sich die Zahl der in Remscheid insgesamt staatlich unterstützten Menschen von 2011 auf 2012 um neun Prozent von 1.393 auf 1.537.
Die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt wird als Sozialhilfe gezahlt entsprechend dem 3. Kapitel, Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Bei den Empfängern handelte es sich überwiegend um Deutsche (92,2 Prozent). Mehr als zwei Drittel (66,9 Prozent) der Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt lebte in Einrichtungen (z. B. Wohn- oder Pflegeheimen); 49,5 Prozent der Empfänger waren Frauen. Anspruch auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt haben beispielsweise Erwerbsunfähige auf Zeit, Vorruheständler mit niedriger Rente sowie längerfristig Erkrankte.
Grundsicherungsleistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII stehen bei Bedürftigkeit dauerhaft voll erwerbsgeminderten Frauen und Männern von 18 bis unter 65 Jahren sowie älteren Menschen ab 65 Jahren zu. 46 Prozent (105. 600) der Empfänger/-innen von Grundsicherung waren 18 bis 64 Jahre alt; aller Voraussicht nach werden sie dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch künftig nicht mehr zur Verfügung stehen. 54 Prozent (126 100) der Leistungsempfänger waren 65 Jahre und älter. 130.700 Leistungsbezieher (56,4 Prozent) waren Frauen; bei den über 65-Jährigen war der Frauenanteil mit 65,6 Prozent (82.700) noch höher. 39 500 der Hilfeempfänger (17,1 Prozent) hatten eine ausländische Staatsbürgerschaft. Mit 47.000 Personen war etwa jeder fünfte Empfänger in einer stationären Einrichtung untergebracht (zum Beispiel in Pflege- oder Altenheimen).
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist vor allem als ein Mittel zur Bekämpfung der sog. verschämten Armut im Alter eingeführt worden. Seit Anfang 2005 ist diese Leistung im 12. Sozialgesetzbuch (SGB XII) verankert. Beide Leistungsarten sollen den Grundbedarf vor allem an Nahrung, Kleidung, Unterkunft und Heizung decken.