Ende 2013 erhielten in Nordrhein-Westfalen nahezu 250.000 Menschen Leistungen der Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung. Wie
Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt mitteilt, waren das
rund 18.000 (7,8 Prozent) mehr als ein
Jahr zuvor. 45 Prozent (113.100) der
Empfänger/innen waren 18 bis 64 Jahre alt; sie erhielten Leistungen der Grundsicherung
aufgrund einer dauerhaften Erwerbsminderung.
55 Prozent (136.600) der Leistungsempfänger waren mindestens 65 Jahre alt. Das
Durchschnittsalter der Hilfeempfänger mit voller Erwerbsminderung lag in Nordrhein-Westfalen im
vergangenen Jahr bei 44,5 Jahren;
Empfänger von Hilfe im Alter waren im Schnitt 74 Jahre alt.
55,8 Prozent aller Leistungsbezieher (139.200) waren Frauen;
bei den über 65- Jährigen war der Frauenanteil mit 64,9 Prozent (88.700) höher
als bei den 18- bis 64-Jährigen. 42.400
Hilfeempfänger (17 Prozent) hatten eine ausländische Staatsbürgerschaft. Mit 51.000 Personen war
etwa jeder fünfte Empfänger in einer
stationären Einrichtung untergebracht (zum Beispiel in einem Pflege- oder Altenheim); 199.000 Personen (knapp 80
Prozent) lebten außerhalb solcher Einrichtungen.
Wie die Statistiker weiter mitteilen, hat sich der
durchschnittliche Nettobedarf pro Person
im Jahr 2013 um 3,1 Prozent auf 461 Euro (2012: 447 Euro) erhöht. Der Nettobedarf ergibt sich aus der Summe
aller regelmäßig anerkannten Bedarfe
abzüglich des angerechneten Einkommens. Die Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung ist vor allem als ein Mittel
zur Bekämpfung der sog. verschämten Armut im Alter eingeführt worden. Anspruchsberechtigt sind hilfebedürftige
Personen ab 65 Jahren sowie dauerhaft
voll erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahren. Seit Anfang 2005 ist diese Leistung im vierten Kapitel des
Sozialgesetzbuches (SGB XII) verankert.