Pressemitteilung
des
Evangelischen Kirchenkreises Lennep
Zum heutigen 1. Juli 2014 treten die neuen Regelungen zur Verbraucherinsolvenz in Kraft. Unter bestimmten Bedingungen haben überschuldete Verbraucher dann die Möglichkeit, ihre Schulden schneller loswerden zu können. Die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens also der sogenannten Wohlverhaltensphase setzen voraus, dass die Verfahrenskosten für Gericht und Insolvenzverwalter bezahlt wurden (Verkürzung auf 5 Jahre möglich) bzw. darüber hinaus mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen befriedigt werden können (Verkürzung auf drei Jahre möglich). Die Hürden für eine Verkürzung sind also ausgesprochen hoch. Aus der Quote von 35 Prozent können schnell 60 Prozent und mehr werden. Daher dürfte es aber wohl bei den meisten wie bisher sechs Jahre bis dauern, bis ihnen die restlichen Schulden erlassen werden.(Ingo Klein)