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Langzeitarbeitslose als Schülerlotsen chancenlos?

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„Die Schülerlotsen sind ehrenamtlich tätig und rekrutieren sich zumeist aus dem Kreis der Eltern oder Großeltern der Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Grundschule. Seitens der Schulverwaltung wird dieses System als etabliert und funktionsfähig betrachtet“, teilte die Verwaltung am Donnerstag den Mitgliedern des Schulausschusses mit. „Im Bereich der Schulwegsicherung sind alternative Möglichkeiten zur Schaffung von Stellen im Rahmen der Förderung zur Teilhabe am Arbeitsmarkt nicht ersichtlich.“

Angefragt hatte die CDU-Fraktion, ob zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Schulkinder nicht auch Langzeitarbeitslose auf der Basis einer Förderung nach dem am 1. Januar in Kraft getretenen § 16 i SGB II als Schülerlotsen beschäftigt werden könnten. Antwort der Verwaltung: „Die Einrichtung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes für einen Schülerlotsen/eine Schülerlotsin könnte aus pragmatischen Gründen schwierig sein. Da der Schulbeginn an Schulen in der Regel zeitgleich erfolgt, kann ein Schülerlotse/eine Schülerlotsin täglich nur eine Schule betreuen. Der zeitliche Umfang einer Schülerlotsentätigkeit wird täglich mit etwa 30 bis 45 Minuten veranschlagt. Das ergäbe eine wöchentlich aufgerundete Arbeitszeit von etwa vier Stunden und auf einen vollen Monat gerechnet von etwa 17 Stunden. Diese angenommene Arbeitszeit reicht nicht, um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu begründen. Eine Förderung nach § 16 i SGB II ist dann nicht möglich.“

Jutta Velte (Grüne) zeigte sich in der Sitzung des Schulausschusses enttäuscht: Diese Antwort werde dem Anliegen des Schulausschusses nicht gerecht. „Phantasielos“, war ihr Urteil. Vielleicht könne man ja den Verfasser dieser Vorlage in die nächste Sitzung einladen... Doch Schul- und Sozialdezernent Thomas Neuhaus, in den Sitzungen des Schulausschusses in der Regel als Vertreter der Verwaltung präsent, hielt das für keine gute Idee. Er sagte aber zu, intern das Thema noch einmal besprechen zu wollen.


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