Dem städtischen Sozialausschuss legte Thomas Neuhaus als Dezernatsleiter für Bildung, Jugend, Soziales, Gesundheit und Sport gestern ein Schreiben von Arbeitsminister Karl-Josef Laumann vor, wonach sich auch finanzschwache Kommunen, die am Stärkungspakt teilnehmen (dazu gehört Remscheid) und vor Ort von den negativen Folgen dauerhafter Arbeitslosigkeit betroffen sind (Remscheid deutlich!), um die Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit bemühen sollten: Der Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit ist ein wichtiges Ziel der Landesregierung. Nur gemeinsam kann es uns gelingen, die Langzeitarbeitslosigkeit in Nordrhein-Westfalen nachhaltig zu reduzieren!
Vor diesem Hintergrund hatten die Bundesagentur für Arbeit und das NRW-Arbeitsministerium am 22. Januar mit den Arbeitsmarktpartnern in Nordrhein-Westfalen (u.a. DGB, Arbeitgeberverbände, Freie Wohlfahrtspflege und kommunale Spitzenverbände) eine Vereinbarung unterschrieben zur Umsetzung des neuen Teilhabechancengesetzes (10. SGB U-ÄndG), das zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Der neue Paragraf 16 i im SGB II ermöglicht es mittels Lohnkostenzuschüssen, die zu Beginn der Förderung bis zu 100 Prozent betragen können, und einer Förderdauer von bis zu fünf Jahren, neue Beschäftigungsperspektiven für langzeitarbeitslose Menschen in Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Die Förderung, die zusätzlich durch Coaching und Qualifizierung flankiert wird, richtet sich an alle Arbeitgeber. Die nordrhein-westfälischen Jobcenter planen, auf diese Weise in diesem Jahr landesweit rund 15.000 sozialversicherungspflichtige Stellen zu schaffen. Das Jobcenter Remscheid hofft, 115 Langzeitarbeitslose vermitteln zu können. Die Lohnkostenzuschüsse, die die Arbeitgeber erhalten, betragen im ersten und zweiten Jahr 100 Prozent, im dritten 90, im vierten 80 und im siebten 70 Prozent. Sie sollen Arbeitgebern den Anreiz geben, Langzeitarbeitslose und nach Möglichkeit in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.
Für die neuen Förderinstrumente erhöht der Bund die Eingliederungsmittel für die Jobcenter bis 2022 um vier Milliarden Euro und hat parallel dazu die Voraussetzungen für den so genannten Passiv-Aktiv-Transfer geschaffen. Bis zu einer Höhe von insgesamt 700 Millionen Euro können im Jahr 2019 die passiven Leistungen des Bundes zum Lebensunterhalt für jeden nach § 16i SGB II geförderten Teilnehmer in Form einer monatlichen Pauschale zusätzlich für die Finanzierung von weiteren Teilnehmerplätzen genutzt werden. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales würde es begrüßen, wenn sich die Kommunen mit den durch die Integration in Arbeit eingesparten kommunalen Kosten der Unterkunft ebenfalls an der Umsetzung beteiligen und damit einen weiteren Beitrag zur Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit vor Ort leisten, so Laumann. Die eingesparten kommunalen Mittel könnten u.a. für die Finanzierung zusätzlicher Teilnehmerplätze, sonstige teilnehmerbezogener Kosten oder Investitionskosten genutzt werden, die den Langzeitarbeitslosen und ihren Familien unmittelbar zu Gute kommen.
Genau das hat die Stadt Remscheid mit ihrem neuen Projekt JobAktivRemscheid vor, zu dem der Rat der Stadt am 28. März einstimmig grünes Licht gegeben hat. Vor der gestrigen Ausschusssitzung erläuterte Neuhaus das Projekt gemeinsam mit seinen Dezernatsmitarbeitern Domingo Estrany Dreßler und Johannes Günther sowie mit Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz der lokalen Presse. Das Projekt JobAktivRemscheid ergänzt im Einzelfall die Leistungen nach § 16 i SGB II - in diesem Jahr um insgesamt 50.000 und danach bis 2029 um 100.000 pro Jahr. Auf diese Weise will die Stadt Projekte/Maßnahmen von Sozialträgern fördert, in denen soziale Aufgaben umgesetzt werden, die im öffentlichen Interesse sind und die der Allgemeinheit dienen. Voraussetzung ist, dass die Sozialträger Menschen einstellen, deren Beschäftigungsverhältnis nach § 16 i SGB II gefördert wird und sich das Beschäftigungsverhältnis auch nicht teilweise über andere Einnahmen und Erträge finanziert. Im Regelfall will die Stadt für jeden so beschäftigten ehemaligen Langzeitarbeitslosen Person über einen Zeitraum von fünf Jahren ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 3.000 zahlen. Das bereitgestellte Budget reicht aus, um bis zu 30 Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse zu fördern, so die Stadtverwaltung. Den Sozialträgern stellte sie eine Erfolgsprämie in Höhe von einmalig 3.000 in Aussicht für den Fall, dass aus der Projektförderung heraus gelingt, eine Arbeitnehmerin bzw. einen Arbeitnehmer nachhaltig in eine ungeförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln. Das Interessenbekundungsverfahren auf eine Förderung über JobAktivRemscheid läuft noch bis zum 17. Mai. Unter Beteiligung des Beirates des Jobcenters Remscheid entscheidet die Stadt Remscheid bis Ende Juni über die Anträge/Projektideen. (Die Projektbeschreibung, den Vordruck für Interessenbekundung und den passenden Kontakt finden Sie hier.)