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Neue Förderung durch den NRW-Bildungsscheck

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Pressemitteilung des Berufsbildungszentrum der Remscheider Metall- und Elektroindustrie GmbH (BZI)

Die Richtlinien zum Bildungsscheck NRW haben sich geändert. „Damit kann ein noch breiterer Adressatenkreis mit förderfähigen beruflichen Weiterbildungen erreicht werden“, erklärt Christina Bollenbeck, Leiterin Weiterbildung im Berufsbildungszentrum der Remscheider Industrie (BZI). Das Förderprogramm „Bildungsscheck“ gibt es seit 2006 in Nordrhein-Westfalen. Mit dem Programm fördern das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW sowie der Europäische Sozialfonds die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung von Einzelpersonen, vor allem von Beschäftigten, Berufsrückkehrenden und Selbständigen. Genauso werden kleine und mittlere Betriebe bei der Qualifizierung und Kompetenzentwicklung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützt.

Nach den seit 1. März 2019 geltenden neuen Richtlinien ist die Förderung von Selbstständigen wieder möglich. Förderfähig sind die tatsächlich entstandenen Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme, wobei Kosten für Fahrten und Unterbringung nicht zu den förderfähigen Ausgaben zählen. Wenn Betriebe von der Förderung profitieren möchten, darf die maximale Mitarbeiterzahl nicht mehr als 249 Personen betragen.

Im individuellen Zugang – das heißt, wenn Beschäftigte oder Selbstständige sich direkt um eine Weiterbildung bemühen – entfällt diese Grenze. Voraussetzung für die Förderung ist, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen bei Selbstständigen und Beschäftigten immer mehr als 20.000 Euro bzw. weniger als 40.000 Euro beträgt. Bei gemeinsamer Veranlagung liegen die Grenzen zwischen 40.000 und 80.000 Euro. Das Einkommen muss nachgewiesen werden, zum Beispiel durch den Einkommenssteuerbescheid oder die Erklärung des Steuerberaters. Weitere Informationen zum Bildungsscheck gibt BZI-Weiterbildungsexpertin Christina Bollenbeck unter Telefon 0 21 91/ 93 87-131 oder per Mail an c.bollenbeck@bzi-rs.de">c.bollenbeck@bzi-rs.de.  


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