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Klage gegen Anliegergebühr wurde zurückgezogen

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Zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31. Januar liegt die Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der SPD-Fraktion vom 20. November 2018 zu den Straßenausbaubeiträgen in den letzten Jahren vor. Demnach haben die Technischen Betriebe Remscheid (TBR) in den Jahren 2014 bis 2018 für insgesamt 94 straßenbauliche Maßnahmen Beiträge nach § 8 des Kommunal-abgabengesetzes erhoben. 2.503 Bescheide wurden in diesem Zeitraum versandt. 88 der 94 abgerechneten Maßnahmen entfielen auf die Straßenbeleuchtung (Erneuerung/Verbesserung). Erhoben wurden insgesamt Straßenausbaubeiträge in Höhe von 770.358,01 Euro, im Durchschnitt 307,77 Euro pro Beitragsbescheid. 174.122,63 Euro entfielen hiervon auf die Straßenbeleuchtung (im Durchschnitt 76,50 Euro pro Beitragsbescheid). Auf die restlichen straßenbaulichen Maßnahmen entfielen insgesamt 596.235,38 Euro (durchschnittlich 2.626,59 Euro pro Bescheid).

Der Anteil der Beitragspflichtigen liegt nach Angaben der Verwaltung zwischen 20 und 70 Prozent des entstandenen beitragsfähigen Aufwandes. Grundlage des Verteilungsschlüssels sei zum einen die Straßenart (Anliegerstraße / Haupterschließungsstraße / Hauptverkehrsstraße / Hauptgeschäftsstraße), zum anderen die gegebenenfalls anrechenbare Breite der Anlage.

Für die Folgejahre sind im Wirtschaftsplan der Technischen Betriebe Remscheid (Kanalbau) sowie im Investitionsprogramm der Stadt Remscheid (Straßenbau) bisher ca. 20 Abrechnungen von straßenbaulichen Maßnahmen geplant. Zur Frage der SPD, ob es in den vergangenen Jahren Beschwerden oder Rechtsstreite mit Anwohnern gegeben habe, teilt die Stadt mit: „Über den Beschwerdeausschuss bzw. das Beschwerdemanagement der Stadtverwaltung gingen in den vergangenen Jahren keine Beschwerden ein. Im Jahr 2017 wurden 14 Widersprüche eingelegt, im Jahr 2015 kam es zu einem Klageverfahren; diese Klage wurde zurückgezogen“.

Der Vorlage vorangestellt hat TBR-Betriebsleiter Michael Zirngiebl, wie vom Rat grundsätzlich beschlossen, die Kostenaufstellung. Zitat: „Der Zeitanteil zur Beantwortung der Anfrage betrug insgesamt zwölf Stunden (verschiedene Mitarbeiter). Der finanzielle Aufwand betrug 694,18 €.“


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