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Pressemitteilungen der Stadt in aller Kürze

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TRIALOG-Gesprächsforum: Eine psychiatrische Erkrankung zieht oftmals zahlreiche Verluste nach sich: Der Glaube an sich selber geht verloren, man zieht sich aus sozialen Kontakten zurück, der Arbeitsplatz kann in Gefahr sein und anderes. Alle diese möglichen Verluste bedeuten vor allem einen Verlust an Lebensqualität. Sie werden begleitet von Trauer über das Verlorene und einem Gefühl des Verzichtens. Oftmals erfordern sie eine Neuorientierung, die nicht nur Verzicht bedeuten muss, sondern auch eine neue Chance werden kann. Irmela Boden gibt Teilnehmer/innen dieses Kurses am Mittwoch, 5. März, um 18 Uhr in der VHS Remscheid, Elberfelder Str. 32, Raum 226, Anleitungen, sich über die gemeinsamen Erfahrungen zu diesen Themen auszutauschen. Eintritt frei.

Energetische Ertüchtigung von Baudenkmalen: Die Untere Denkmalbehörde präsentiert in Zusammenarbeit mit der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger (VdL) die Ausstellung: „Maßgeschneidert – energetische Ertüchtigung von Baudenkmalen“. Sie kann in der Zeit vom 4. bis zum 26. März während der Öffnungszeiten des Dienstleistungszentrums kostenfrei besucht werden. Die Ausstellung zeigt vorbildliche, auf den Einzelfall zugeschnittene Lösungen für die energetische Ertüchtigung von historischen, baukulturell wertvollen Gebäuden. Die Ergebnisse sollen Interessierte und alle in diesem Bereich Tätigen zum Weiterdenken und Nachmachen anregen. Insbesondere für Besitzer von Baudenkmälern dürfte das Thema bedeutsam sein. Die Wanderausstellung wurde zuvor schon in anderen bundesdeutschen Städten, zuletzt in Hamburg, gezeigt. Zur Ausstellung ist eine Broschüre erschienen, die im Internet abgerufen werden kann (http://www.denkmalpflege-forum.de/Download/Broschuere_VDL11.pdf). Für Informationen rund um die energetische Ertüchtigung von Remscheider Baudenkmalen steht die Untere Denkmalbehörde gerne zur Verfügung (Kontakt: denkmalbehoerde@remscheid.de; Telefon RS 162302, 163052, 163991.

Neue Öffnungszeiten des Bürgerbüro:Wie in der Sitzung der Bezirksvertretung Lüttringhausen am 15. Januar angekündigt, werden die Öffnungszeiten desLüttringhauser Bürgerbüros ab Montag, 3. März, kundenfreundlicher: Künftig hat das Büro montags von 7.30 bis 11.30 Uhr, dienstags von 9 bis 13 Uhr, donnerstagsvon 15 bis 19 Uhr und freitags von 9 bis 13 Uhr geöffnet. Mittwochs bleibt das Bürgerbüro wie bisher geschlossen. Mit den veränderten Öffnungszeiten möchte die Stadtverwaltung Berufstätigen die Möglichkeit geben, das Bürgerbüro auch vor oder nach der Arbeit aufzusuchen. Neben den typischerweise im Bürgerbüro vorgehaltenen Serviceleistungen (Anträge auf Erteilung von Führungszeugnissen, Ausgaben und Entgegennahme von Formularen, Meldebescheinigungen etc.) bieten wir künftig auch die Möglichkeit, sich zu bzw. von Musik- und Kunstschulkursen an-, um- oder auch abmelden zu lassen. Ab 1. Juli ist eine weitere Ausweitung des Services auf VHS- An-, Um- und Abmeldungen geplant. 

Platanen in der Fußgängerzone: Seit Montag, 24. Februar, wird an den Baumkronen der Platanen auf der Alleestraße ein Formschnitt vorgenommen. Die Schnittarbeiten ist auf etwa zwei Wochen veranschlagt. Dabei kann es vereinzelt zu kurzzeitigen Behinderungen oder Beeinträchtigungen kommen. Die Technischen Betriebe Remscheid bitten hierfür um Verständnis.

Straßenbauarbeiten auf der Haddenbacher Straße: Die Arbeiten am Strom- und Gasnetz im Auftrag der EWR GmbH  im Bereich Haddenbacher Straße von der Hausnummer 29 bis zur Einmündung der Straße „Zum Brodtberg“ sind gut vorangeschritten, so dass jetzt mit dem letzten Bauabschnitt begonnen wurde. Entgegen der bisher durchgeführten Arbeiten macht es der letzte Bauabschnitt notwendig, für die ganze Zeit der Arbeiten den Verkehr durch den Einsatz einer Verkehrsampel zu regeln. Da mit erheblichen Verkehrsbehinderungen zu rechnen ist, werden ortskundige Autofahrer gebeten, den beschriebenen Bereich weiträumig zu umfahren. Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis Mitte März.

Schonfrist für Gehölze: Die Brutzeit der Vögel beginnt. In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September ist es verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes oder gärtnerisch genutzter Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze, hierzu zählen auch verholzende Kletterpflanzen, abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Das zeitlich begrenzte Schneideverbot dient dem allgemeinen Schutz aller Arten, die auf die genannten Gehölze angewiesen sind. Neben weiteren Regelungen ist diese Bestimmung wichtig, um das Blütenangebot für Insekten während des Sommerhalbjahres sicherzustellen, brütende Vogelarten zu schützen sowie Gehölze als Brutplatz in der Saison zu erhalten.


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