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Channel: Waterbölles - Soziales
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Unregelmäßige Betreuung ist in den Kitas nicht möglich

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Im Rahmen der Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2019/2020 hat die AG-Kita (Verwaltung / Jugendhilfeausschuss) in allen 59 Kindertageseinrichtungen an die Eltern Fragebögen verteilt zur Zufriedenheit mit den angebotenen Betreuungszeiten bzw. zu einem zusätzlichen Betreuungsbedarf. Verarbeitet werden konnten Rückläufe aus 52 Einrichtungen, die innerhalb der gesetzten Frist (einschließlich einer Verlängerung um zehn Tage) eingereicht wurden. Ausgefüllt wurden insgesamt 1.654 Fragebögen von Eltern. Das entspricht einer Quote von 47,2 Prozent der insgesamt 3.505 im EDV-Programm „Little Bird“ eingetragenen Verträge zum Stichtag 26. Oktober 2018. „Da die Teilnahme an der Befragung freiwillig war und darauf ausgerichtet, zusätzliche Betreuungsbedarfe zu eruieren, könnte davon ausgegangen werden, dass die 1.851 oder 52,8 Prozent Familien, die nicht teilgenommen haben, keinen zusätzlichen Betreuungsbedarf haben“, heißt es in einer Mitteilung der Verwaltu7ng zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 16. Januar. In 1.558 oder 94,2 Prozent der abgegebenen Fragebögen wird kein zusätzlicher Betreuungsbedarf benannt. Daraus folgert die Verwaltung, dass in 3.409 der befragten Familien oder 97,3 Prozent aller Eltern von derzeit in Kitas betreuten Kindern kein zusätzlicher Betreuungsbedarf besteht.

Ergänzende Betreuungsbedarfe wurden in 96 Fragebögen formuliert. Das entspricht 5,8 Prozent der abgegebenen Fragebögen oder 2,7 Prozent aller Familien von Kindern, die aktuell in Remscheider Kitas betreut werden. In 91 Fragebögen wurde ein zusätzlicher Betreuungsbedarf an Wochentagen (Montag bis Freitag) formuliert, 15 Eltern wünschten eine Betreuung (auch) am Samstag und drei Eltern (auch) an Sonntagen. Überwiegend wurden Betreuungsbedarfe in den frühen Morgenstunden (ab 6 bzw. 7 Uhr) und/oder bis 17.30 Uhr gewünscht. Die meisten der Familien haben bereits einen Betreuungsvertrag für 45 Stunden pro Woche; diese Stundenzahl reicht ihnen jedoch anscheinend nicht ausreichen. Einige wenige Betreuungswünsche umfassen zehn bis zwölf Betreuungsstunden pro Tag. Gründe für die zusätzlichen Betreuungsbedarfe waren überwiegend Berufstätigkeit/ Ausbildung/Studium, Fahrzeiten zur Arbeit, Schichtdienste, Arbeit in der Pflege.

In Einzelfällen wurde auch eine Flexibilisierung des Angebotes gewünscht (z.B. bei einem 35-Stunden-Betreuungsvertrag nicht nur von 7 bis 14 Uhr, sondern "auch mal" von 9 bis 15 Uhr oder von 10 bis 17 Uhr; oder Vorhalten von "Notbetreuung" bis 17.30 Uhr oder später, wenn Eltern z.B. im Stau stehen). Dazu die Verwaltung: „Leider ist es nicht möglich, grundsätzlich jedem Wunsch zu entsprechen. So sind z.B. Wünsche nach einer Betreuung ‚nur montags bis 18 Uhr" oder "bei Stau oder so bis 18 Uhr‘ oder ‚je nach Dienstplan samstags ab 6 Uhr‘ oder ‚flexibel bei Überstunden‘ im bestehenden System nicht erfüllbar. Das Vorhalten von Räumen und Personal für unregelmäßige und unvorhersehbare Betreuungsbedarfe ist im derzeitigen System der Kindertageseinrichtungen nicht finanziert.“


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