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Zum 1.1.2019 Kinderfeuerwehr schon mit sechs Jahren

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Zur Sitzung des Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschuss am morgigen Donnerstag liegt der Vorschlag der Verwaltung vor, dem Rat der Stadt zum 1. Januar 2019 die Gründung einer „Kinderfeuerwehr Remscheid“  gem. § 13 Abs. 2 Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz (BHKG) zu empfehlen.  Mit Inkrafttreten des BHKG sei die Bildung einer Kinderfeuerwehr für Kinder vom vollendeten sechsten Lebensjahr bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr möglich geworden. Konkret heißt es dazu in § 13 Abs. 2 BHKG: „Kinder- und Jugendfeuerwehren haben insbesondere die Aufgabe, Kinder und Jugendliche an eine ehrenamtliche Tätigkeit in der örtlichen Gemeinschaft heranzuführen, den Erwerb sozialer Kompetenzen zu fördern sowie den Nachwuchs der Freiwilligen Feuerwehren zu gewinnen und heranzubilden. Die Gemeinden sollen ihnen im Rahmen ihrer Möglichkeiten besondere Aufmerksamkeit widmen und sie fördern.“

Die Feuerwehr Remscheid beabsichtige, von dieser gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch zu machen, so die Verwaltung. Dadurch solle „geeigneter Nachwuchs gewonnen werden, in dem frühzeitig Kinder für die Feuerwehr interessiert werden. Somit können diese später in die Jugendfeuerwehr wechseln und letztlich in die Freiwillige Feuerwehr übernommen werden. Damit kann die Zukunftsfähigkeit des Ehrenamtes in der Feuerwehr Remscheid auch unter Berücksichtigung des demografischen Wandels gesichert werden.“

Ein Konzept zur Gründung einer Kinderfeuerwehr liegt bereits vor. Danach wird die Betreuung der Kinder durch qualifizierte ehrenamtliche Betreuer und Pädagogen sichergestellt. Inhaltlich werde die neue Kinderfeuerwehr neben dem Spielen und der Förderung sozialer Kompetenz geprägt „durch den spielerischen Umgang mit dem Thema Feuerwehr und der Brandschutzerziehung. Im Bereich der Feuerwehrtechnik soll z.B. die Funktion einer Kübelspritze und eines D-Mehrzweckstrahlrohrs vermittelt werden“.

Die Kosten für die erstmalige Ausstattung der Kinderfeuerwehr sowie die laufenden Kosten beziffert die Verwaltung mit jährlich ca. 5.000 € (geschätzt). Diese Summe ergebe sich aus den Ausgaben für Spiel- und Bastelmaterial, Bekleidung, Schulung der Betreuer und Fahrtkosten.


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