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Channel: Waterbölles - Soziales
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in zwei Jahre 1,15 Mio. € für Schulsozialarbeit

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„Geld vom Land für Schulsozialarbeit bis 2020“, überschrieb der Waterbölles am 22. Juni eine Pressemitteilung der SPD Remscheid, wonach sich die Landesregierung „nach langem Zögern und auch auf Druck der SPD-Landtagsfraktion dazu verpflichtet“ habe, die Schulsozialarbeit bis zum Jahr 2020 mit jährlich rund 48 Millionen Euro weiter zu fördern. Nach dem Fördersteckbrief „Soziale Arbeit an Schulen“ des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW von Juni können 1919 und 1920 drei unterschiedliche Schwerpunkte der sozialen Arbeit an Schulen gefördert werden: Die Vermittlung von Leistungen nach § 28 SGB II bzw. § 6b BKGG (Bildung und Teilhabe-Leistungen), die gesellschaftliche und arbeitsmarktliche Integration durch Bildung und die Vermeidung bzw. Verringerung von Bildungsarmut und sozialer Exklusion.

Um pro Jahr Landesfördermittel in Höhe von 356.029,92 Euro zu erhalten, muss die Stadt Remscheid (wie bisher) jeweils 89.007,48 Euro beisteuern. „Unter Berücksichtigung der für die kommenden beiden Jahre eingereichten Wirtschaftspläne und bei der Beibehaltung der bisherigen Quantität und Qualität der Schulsozialarbeit BuT“ will die Stadt Remscheid jedoch über ihren Pflichtanteil hinaus in 2019 noch weitere 129.962,60 € bereitstellen und für 2020 noch weitere 149.962,60 €. Daraus ergibt sich ein städtischer Eigenanteil von 218.970,08 € für 2019 und 238.970,08 € für 2020 – summiert 457.940,16 Euro. Gedeckt sind diese Ausgaben durch die beschlossene Erhöhung der Vergnügungssteuer. Zusammen mit den Landeszuschüssen ergeben sich für die Schulsozialarbeit in Remscheid jährliche Ausgaben in Höhe von 575.000 Euro – summiert 1.150.000 Euro.

Um den unterschiedlichen Erfordernissen einer „Sozialen Arbeit an Schulen“ mit den Schülerinnen und Schülern und deren Erziehungsberechtigten gerecht zu werden, wurden zwei verschiedene Leistungsbereiche (Primarstufe und Sekundarstufe I) definiert. Gemeinsam sehen beide die Vermittlung von Bildung und Teilhabe-Leistungen vor. In der Sekundarstufe I geht es des Weiteren um die gesellschaftliche und arbeitsmarktliche Integration durch Bildung sowie die Vermeidung bzw. Verringerung von Bildungsarmut und sozialer Exklusion. Konkreter geht es um

  • Mitwirkung bei der Entwicklung, Umsetzung und Evaluation von systemisch angelegten Förderkonzepten und Angeboten zur Vorbeugung, Vermeidung und Bewältigung von Lernschwierigkeiten, Lernstörungen und Verhaltensstörungen sowie zu besonderen Begabungen
  • sozialpädagogische Hilfen für Schülerinnen und Schüler, in der Regel in Form offener Freizeitangebote oder Projektarbeit
  • in Einzelfällen spezielle Hilfen für Jugendliche und deren Familien in Kooperation mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und mit anderen auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Trägern
  • die Entfaltungsmöglichkeiten der Jugendlichen im schulischen und außerschulischen Kontext
  • Gemeinwesenarbeit für Jugendliche und mit ihnen
  • Entwicklung spezieller Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Kompetenz der Schülerinnen und Schüler.

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