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41 Wohnungen für Flüchtlinge derzeit in Reserve

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Bei den Flüchtlingsunterkünften wird unterschieden zwischen Übergangswohnheimen und Wohnungen zur Flüchtlingsunterbringung. Übergangwohnheime/Gemeinschaftsunterkünfte dienen entsprechend der Unterbringungskonzeption des Fachdienstes „Zuwanderung“ als erste Aufnahmeeirichtung nach Zuweisung der Flüchtlinge aus einer Landesaufnahmestelle. Aufgrund der direkten Hilfs- und Betreuungsmöglichkeiten in diesen Einrichtungen kann eine erste Orientierung und Integration hier leichter und schneller als in einzelnen Wohnungen erreicht werden. Die Flüchtlinge verbleiben in der Regel bis zur Anerkennung durch das Bundesamt in diesen Einrichtungen. Ferner können Familien im laufenden Asylverfahren und bei nachgewiesener Wohnfähigkeit in Wohnungen untergebracht werden, die von der Stadt angemietet wurden. Nachfolgend die derzeit angemieteten oder in Eigentum der Stadt Remscheid stehenden  Gemeinschaftsunterkünfte, die bis auf weiteres alle noch benötigt und bis zum Vertragsende auch entsprechend genutzt werden.

In den Objekten Königstr. 159 und Schwelmer Str. 55 werden ausschließlich männliche Einzelpersonen, in der Alleestr. 64 nur alleinstehende Frauen untergebracht. Die übrigen Gemeinschaftsunterkünfte sind für Familien vorgesehen und haben einen wohnungsmäßigen Charakter mit eigenem Sanitär- Küchen- und Wohn/Schlafbereich. Bedingt durch die hohe Anzahl an zugewiesenen Flüchtlingen ab dem 4. Quartal 2014 mussten aufgrund der gesetzlichen Aufnahmepflicht zusätzliche Aufnahmeplätze geschaffen werden. Dies geschah durch die Inbetriebnahme der Gemeinschaftsunterkünfte Alleestr., Königstr. und Oberhölterfelder Straße sowie überwiegend durch die Anmietung von freien Wohnungen bei den Remscheider Wohnungsgesellschaften.

Von der Stadt zur Flüchtlingsunterbringung angemietete Wohnungen waren am 31.Dezember 20.17 233 Wohnungen für ca. 940 Personen angemietet, am 30. April 2018waren es noch 205 Wohnungen für ca. 800 Personen. Davon waren am 30. April noch 164 Wohnungen mit 474 Personen (möglich 600) belegt. Aufgrund der rückläufigen Zuweisungszahlen konnten bereits ab Mitte 2017 diverse Wohnungsmietverträge gekündigt und Wohnungen abgemietet werden. Im Zeitraum 7/2017 – 12/2018 wurden insgesamt schon 63 Mietverträge (für ca. 250 Personen) gekündigt. Das hochgerechnete Einsparvolumen für diese 63 abgemietete Wohnungen beträgt monatlich ca. 41.000 €. In Reserve gehalten werden somit derzeit 41 Wohnungen für ca. 200 Personen. Für Kaltmiete, Betriebs- und Energiekosten fallen monatlich ca. 25.000 € an.

 

maximale
Belegung

Belegung
am 30.04.18

Ende
Mietvertrag

    

Alleestr. 64

42

31

31.05.2019

Talsperrenweg 3

120

54

31.12.2019

Oberhölterfelder Str. 54-56

120

65

31.03.2026

Königstr. 159

42

19

30.04.2027

Wülfingstr. 1

83

55

31.12.2027

Klauser Delle 6  

45

32

städtisch

Klauser Delle 8

23

15

städtisch

Schwelmer Str. 55

50

29

städtisch

Freiheitstr. 191 - 193

186

161

städtisch

 

711

461

 

In den Remscheider Flüchtlingsunterkünften waren am 30. April insgesamt 935 Personen untergebracht. Weitere 83 Personen leben in Wohnungen mit eigenem Mietvertrag. (Mischfälle SGB II und AsylbLG). Alle Gemeinschaftsunterkünfte werden bis zum Vertragsende noch zur Aufnahme von neu zugewiesenen Flüchtlingen genutzt. Gleiches gilt für stadteigene Heime, solange hier Unterbringungsbedarf besteht. Die Mietverträge der Übergangsheime haben in der Regel eine zehnjährige Laufzeit mit der Möglichkeit einer optionalen Verlängerung.  Das Objekt Alleestr. 64 wurde lediglich für drei Jahre angemietet bis 31. Mai 2019. Einzelne Wohnungen wurden nur mit gesetzlicher Kündigungsfrist von drei Monaten angemietet.

Die spätere Nutzung der angemieteten Übergangswohnheime obliegt in erster Linie den jeweiligen Eigentümern, Planungen hierzu sind dem Fachdienst „Zuwanderung“ zurzeit nicht bekannt. Sollte der Unterbringungsbedarf insgesamt weiter zurückgehen, wäre bei den stadteigenen Heimen eine alternative Nutzung nach Verkauf denkbar. Jedoch gibt es auch hier derzeit keine konkreten Pläne.  (aus: Antwort der Stadtverwaltung auf eine Anfrage der CDU-Fraktion durch Mitteilungsvorlage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 5. Juni)


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