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Gülle: Landwirt aus Halver freigesprochen

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Weil sich Fremdeinwirkung (Sabotage) nicht ausschließen ließ, hat das Landgericht Hagen gestern den Landwirt aus Halver wegen Mangels an Beweisen vom Vorwurf freigesprochen, er habe selbst 1,7 Millionen Liter Gülle selbst aus einem ungenehmigten Silo in einen Zulauf der Neyetalsperre abgelassen. Der 41 Jahre alte Landwirt hat wegen seines Güllehandels mit dem Münsterland und den Niederlanden schon seit Jahren Streit mit Nachbarn und Berufskollegen. In der Tatsperre hatte die Gülle-Flut ein massenhaftes Pflanzen- und Fischsterben verursacht.  Deswegen hatte das Oberlandesgericht Hamm dem Mann am 19. Juni empfohlen, die Berufung gegen das Urteil in einem Schadensersatzprozess in erster Instanz vor dem Landgericht Hagen zurückzuziehen, den die EWR angestrengt hatte. Darin war der Landewirt zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Oberlandesgericht hatte dieses Urteil bestätigt und dem Beklagten empfohlen, die Berufung zurückzunehmen. Dieser Empfehlung war der Landwirt gefolgt, so dass seit Juni rechtskräftig feststeht, dass er zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet ist. Über die Höhe des Schadensersatzes hat wiederum das Landgericht Hagen zu entscheiden.


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