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BAF-Mitarbeiter müssen Führungszeugnis vorlegen

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In den vergangenen Jahren, insbesondere 2015, hat die Stadt Remscheid eine beträchtliche Zahl von Geflüchteten in städtischen Unterkünften/Übergangsheimen und Wohnungen untergebracht. Und auch in den kommenden Jahren wird die Stadt die Aufgabe bewältigen müssen, Asylbegehrende und Geflüchtete unterzubringen und zu betreuen. Dies geschieht künftig auf der Basis eines „Unterbringungs-, Sicherheits- und Gewaltschutzkonzeptes“. Erarbeitet wurde es unter Beteiligung des Fachdienstes „Gleichstellung von Frau und Mann“ der Stadt Remscheid und des Vereins BAF e. V. Die Mitglieder des Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschusses nahmen es am vergangenen Donnerstag zustimmend zur Kenntnis. „Sehr gut!“, urteilte Beatrice Schlieper von den Grünen. „Das ist so geworden, wie wir uns das vorgestellt haben. Schön, dass wir auf die Vorlage nicht bis zum nächsten Jahr warten mussten!“ Auf Nachfrage von Jens Peter Nettekoven (CDU) berichtete die städtische Gleichstellungsbeauftragte Christel Steylaers, dass sie in konstruktiver Zusammenarbeit mit Claudia Schwarzweller, der Leiterin des städtischen Fachdienstes Zuwanderung, ihre Anregungen und Ergänzungen habe einbringen können. Die Verwaltung will das Konzept in der Folgezeit kontinuierlich an die sich verändernden Gegebenheiten anpassen.

Die BAF stellt seit 1996 im Auftrag der Stadt das Sicherheits- und Betreuungspersonal in den Flüchtlingsunterkünften und betreut seit 2012 auch Flüchtlingen in angemieteten Wohnungen. Für die Übergangswohnheime gilt die ständige Präsenz von qualifizierten Hausverwaltern (an 365 Tagen im Jahr täglich 24 Stunden); zur Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen gehören regelmäßige Hausbesuche durch den mobilen Hausmeisterdienst der BAF. „Für das Personal finden regelmäßig Fortbildungen, insbesondere im Bereich interkulturelle Kompetenz, statt“, heißt es im neuen „Unterbringungs-, Sicherheits- und Gewaltschutzkonzept der Stadt Remscheid für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen“. Das eingesetzte BAF-Hausmeisterpersonal müsse „persönlich und fachlich für die von ihnen ausgeübte Tätigkeit geeignet sein und über entsprechende soziale und interkulturelle Kompetenzen, u.a. im Umgang u.a. mit traumatisierten Flüchtlingen verfügen“, sie müssten mit Konflikt- und Gefahrensituationen adäquat umgehen können. Dazu gehöre „das Erkennen

  • von besonderen Problemlagen bei Flüchtlingen unter Berücksichtigung der besonderen Bedarfe von vulnerablen Personen (z. B. Kinder, Jugendliche, Frauen, Personen der Queer-Gemeinschaft) (...)
  • einer möglichen Kindeswohlgefährdung und Veranlassung der Inobhutnahme durch das Jugendamt“.

Eine neue Kooperationsvereinbarung zwischen dem BAF e.V. (Begegnen, Annehmen, Fördern) und dem Fachdienst Jugend, Soziales und Wohnen der Stadt Remscheid befasst sich mit dem Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung. Zitat aus der Einleitung: „Die Themen Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung haben angesichts der traurigen Ereignisse in der jüngsten Vergangenheit das verstärkte Interesse der Öffentlichkeit geweckt. Fälle von Kindesvernachlässigung, Kindesmisshandlung und Kindestötung durch Eltern oder durch andere Personen, die eigentlich für das Wohlergehen des Kindes hätten sorgen müssen, mahnen zu noch mehr Aufmerksamkeit und Sorge für das gesunde Aufwachsen von Kindern und einen effektiven Schutz für deren Wohl. Denn die bekannt gewordenen Fälle stehen für viele Kinder, die nicht ausreichend ernährt werden, die gesundheitsgefährdenden Lebensbedingungen ausgesetzt sind, die emotional und sozial stark vernachlässigt werden, die körperlich oder seelisch misshandelt werden, die sexuell missbraucht werden.“

Seit einigen Jahren haben Berufsgeheimnisträger das gesetzlich verbriefte Recht, zur Abwendung einer Gefährdung des Wohls von Kindern und Jugendlichen unter Wahrung eines genau festgelegten Verfahrens das Jugendamt zu informieren, damit es tätig werden kann. Ferner haben alle Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, ein Beratungsanspruch bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung gegenüber dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe gewährleistet. Das städtische Jugendamt stellt diesen Personen einen Pool von erfahrenen Fachkräften, der im Internet stets aktuell unter www.nest-remscheid.de/fachkräfte/downloads abrufbar ist. Ein Angebot, das auch der BAF e.V. (Begegnen, Annehmen, Fördern) in Anspruch nehmen kann. Denn zu seinen Zielen gehört laut Satzung auch „die Förderung

  • der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Migranten
  • und Betreuung von Jugendlichen und die Arbeit mit Jugendlichen in der freien Jugendhilfe und zur Vermeidung von Drogen-und Alkoholmissbrauch“.

Insbesondere in den Aufgabenfeldern der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Migranten, der migrationsspezifischen Beratung und der Arbeit mit Jugendlichen erlangen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAF e.V. Kenntnisse über persönliche, das Kindeswohl womöglich beeinträchtigende Lebenslagen von Minderjährigen. „Durch die rechtzeitige Identifikation von Risikosituationen, den helfenden und kontrollierenden Ansätzen bei drohender Kindeswohlgefährdung und die Schaffung tragfähiger Kooperationen zwischen BAF e.V. und dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe soll ein möglichst wirksamer Kindesschutz erreicht werden“, heißt es in der Kooperationsvereinbarung. Dabei sollen sich die Mitarbeiter der BAF anhand konkreter Kriterien (Indikatoren) um eine weitgehende Objektivierung der subjektiven Wahrnehmung bemühen. Diese seien auch eine gute Grundlage für Team- und Elterngespräche.

Die Vereinbarung schließt die haupt-, neben- und/oder ehrenamtliche Tätigkeit vorbestrafter Personen aus. Von neu einzustellenden Personen, die Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben würden, soll sich die BAF ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen lassen.


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