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14 Fragen zu Flüchtlingen ohne Aussicht auf Asyl

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Zur Sitzung des Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschuss am Donnerstag, 16. September, hat die Verwaltung die Anfrage der CDU-Fraktion vom 28. Juni beantwortet, die sich dezidiert mit Flüchtlingen aus sicheren Herkunftsländern beschäftigt, die keine Aussicht haben, als Asylanten anerkannt zu werden. Der Waterbölles dokumentiert Fragen und Antworten:

Frage 1: Welche konkreten Schritte unternimmt die Stadt Remscheid, um die hohe Zahl von Personen aus sicheren Herkunftsstaaten, die in Remscheid leben, zu reduzieren?
Antwort: Mit Eintreffen der personellen Verstärkungen im FD 3.33.1 (Ausländerbehörde) im Mai 2016 wurde die Abteilung reorganisiert, indem ein eigenes Sachgebiet „Asyl und Rückkehrmanagement“ geschaffen wurde. In dem Sachgebiet sind insgesamt 9 Mitarbeiter/Innen tätig, wovon drei Kollegen/Innen ausschließlich mit der Aufenthaltsbeendigung beschäftigt sind. Vier weitere Mitarbeiter/Innen sind in diesem Sachgebiet mit der Abwicklung des Publikumsverkehrs beschäftigt. 1 Mitarbeiter befasst sich primär mit Aufenthaltsbeendigungen (Ausweisungen) im Bereich der in der JVA Remscheid einsitzenden ausländischen Straftäter. Die Aufgaben Asyl, humanitärer Aufenthalt und Aufenthaltsbeendigung werden von einer Sachgebietsleiterin koordiniert, womit dieser Bereich im Vergleich zu der jüngsten Vergangenheit personell erheblich aufgestockt werden konnte. Zu beachten ist hierbei, dass die 4 neuen Kolleginnen erst seit Mitte Mai 2016 in der Ausländerbehörde arbeiten und sich noch in der Einarbeitungsphase befinden. Darüber hinaus sind alle neuen Mitarbeiterinnen Berufsanfängerinnen, die gerade die Ausbildung beendet haben. Über die Richtigkeit und insbesondere die Effizienz der getroffenen Maßnahmen lässt sich frühestens Ende 2016/Anf. 2017 eine Aussage treffen.

Frage 2: Woran scheitern die Rückführungen oder gibt es noch andere Gründe, warum nach aktueller Auswertung seit 2014 bis heute 609 Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsstaaten Remscheid zugewiesen und nicht zurückgeführt werden konnten.
Antwort: Die geringe Anzahl der Rückführungen ist darauf zurückzuführen, dass der Bereich Aufenthaltsbeendigung in der Vergangenheit nur aus 2 Mitarbeiterinnen bestand, zuletzt wegen schwangerschaftsbedingtem Ausscheiden einer Kollegin nur aus einer Mitarbeiterin. Mangels Personal war eine Umschichtung oder Umorganisation in der Abteilung nicht möglich, zumal die Ausländerbehörde bis zu diesem Zeitpunkt, aufgrund der vorgegeben Einsparungen, insgesamt 2 Stellen abgebaut hatte. Gleichzeitig stieg die Zahl der vollziehbaren Ausreisepflichtigen an, u. a. weil der Gesetzgeber gerade die Balkanstaaten zu sicheren Herkunftsländern erklärt hatte. Neben den personellen Engpässen spielt eine wesentliche Rolle, dass sich zumindest ein Teil der Ausreisepflichtigen kurz vor der Abschiebung attestieren lässt reiseunfähig zu sein, dies hauptsächlich im Bereich psychischer/psychiatrischer Erkrankungen. Die Reisefähigkeit ist dann von der Ausländerbehörde mittels Gegengutachten zu verifizieren. Seit geraumer Zeit können vom städt. Gesundheitsamt keine psychologischen und/oder psychiatrischen Gutachten mehr gefertigt werden, nachdem der einzige Psychiater, Herr Dr.  Heidrich, die Stadt Remscheid verlassen hat und die Stelle nicht neu besetzt wurde. Stattdessen lässt die Ausländerbehörde umfangreiche Gutachten von einer Trauma Klinik in Köln erstellen. Die finanziellen Aufwendungen hierfür werden von der Bezirksregierung erstattet. Von der Einladung der Kunden in die Trauma Klinik bis zur Fertigung und dem Erhalt der umfangreichen Gutachten vergehen viele Wochen. Ferner kommt es vor, dass  Familienmitglieder sich nacheinander die Reiseunfähigkeit bescheinigen lassen, was das Verfahren der medizinischen Begutachtung weiter aufschiebt und einen deutlichen Arbeitsmehraufwand für die Ausländerbehörde verursacht. Da Familienverbände vor dem Hintergrund von Art. 6 GG (Schutz von Ehe und Familie) in der Regel geschlossen zurückgeführt werden, verlängert diese Vorgehensweise die Verfahren zusätzlich. Des Weiteren entzieht sich ein nicht unerheblicher Teil der Ausreisepflichtigen aufenthaltsbeenden Maßnahmen durch Abtauchen. Schlussendlich wird von den Betroffenen zunehmend vor der Abschiebung die Härtefallkommission des Landes NRW und/oder der Petitionsausschuss des Landes NRW bemüht, um einen humanitären Aufenthalt zu erwirken.

Frage 3: Wie viele dieser 609 Personen warten noch auf den Abschluss ihrer Asylverfahren und bei wie vielen wurde das Asylverfahren inzwischen abgeschlossen?
Antwort: In einer groß angelegten Aktion wurden in der Zeit vom 16.06. bis zum 27.06.2016 ca. 600 Flüchtlinge aus Remscheid im Ankunftszentrum Mönchengladbach zur erstmaligen Registrierung und formellen Asylantragstellung von der Ausländerbehörde vorgeführt. Das Feedback, ob auch alle den Antrag tatsächlich gestellt haben und die Ergebnisse (Anerkennung/Ablehnung) gehen jetzt sukzessive in der Ausländerbehörde ein, Zahlen können noch nicht abschließend genannt werden. Jedoch wird sich die Zahl der 609 Flüchtlinge ohne Verfahren erheblich reduziert haben.

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