Zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13. November hat die Stadtverwaltung beantragt, für Mehraufwendungen bei den gesetzlichen Transferaufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in 2013 zusätzliche Mittel in Höhe von 300.000 bereitzustellen sowie zusätzliche 70.000 für die Betreuung der ausländischen Flüchtlinge. Mit der Hausverwaltung der städtischen Übergangsheime und der Betreuung der Flüchtlinge ist seit 1996 der Verein B.A.F. (Begegnen, Annehmen, Fördern; vormals Betreuung ausl. Flüchtlinge) beauftragt. Er kümmert sich derzeit in den städtischen Flüchtlingsheimen Klauser Delle 6 und 8, Schwelmer Str. 55, Talsperrenweg 3 und Wülfingstr. 1 um 257 Personen bei 36 noch freien Plätzen. Der vertraglich vereinbarte Personalbestand der B.A.F. sieht 29 Vollzeitstellen vor, darunter die Stelle der Geschäftsführung, zwei Sozialarbeiter und 26 Stellen für die Hausverwaltung. Zuständig ist die B-.A.F. ferner für die Notschlafstelle und den Obdachlosen-Tagestreff Schüttendelle 40 a. Pro Objekt sind in der Regel im Dreischichtbetrieb fünf Vollzeitstellen erforderlich, erläuterte die Verwaltung.
Im September hatte der Rat der Stadt als Reaktion auf gestiegene Flüchtlingszahlen zusätzlichen 320.000 bereitgestellt zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes und der Krankenhilfe der Remscheid zugewiesenen Flüchtlinge. Im Oktober waren weitere Mehrkosten in Höhe von 49.000 Euro angefallen, weil im Übergangswohnheim Talsperrenweg 3 in Lennep eine weiteren Etage (die dritte) angemietet werden musste, um dort insgesamt 120 Flüchtlinge unterbringen zu können. Am Talsperrenweg mussten nun für 7.000 Euro zusätzliche Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände angeschafft werden. Auch ist dort die notwendige Betreuung und Sicherheit nunmehr nur durch einen durchgehenden Hausmeisterdienst sicherzustellen (Dreischichtbetrieb). Das erforderte die befristete Einstellung von Aushilfskräfte bzw. Überstunden des Stammpersonals - mit entsprechender Vergütung: Aufgrund von natürlichen Ausfallzeiten wegen Urlaub und Krankheit müssen derzeit zur Kompensation regelmäßig Aushilfskräfte befristet angestellt bzw. vermehrt Überstunden geleistet werden. Zusätzlich fielen in 2013 zwei Tariferhöhungen mit jeweils 1,4 Prozent zum 1. Januar und 1. August 2013 an. Auch dies habe zu den beantragten Mehrausgaben von 70.000 Euro geführt, so die Verwaltung.
Mit zusätzlichen Budgetausweitungen im 1. Nachtragshaushaltsplan 2014 bzw. in der Haushaltsplan-Entwurfsplanung 2015/2016 müsse gerechnet werden, heißt es in der Verwaltungsvorlage. Durch den Flüchtlingsstrom sei die im Haushaltssanierungsplan beschlossene Sparmaßnahme Nr. 25 (Reduzierung der Transferleistungen an die B.A.F.) fraglich geworden. Zitat: Eine kurzfristige Stellenreduzierung ist ohne Gefährdung der Sicherheit nicht möglich. Bei der Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingen handele es sich nach der Gemeindeordnung eine gesetzliche Pflichtaufgabe.