Pressemitteilung der Stadt Remscheid
Meldungen über terroristische Gräueltaten weltweit erfolgen mittlerweile täglich durch die Medien. Krieg, Gewalt, Diskriminierung, Verfolgung und Hunger sind einige der Gründe, warum Menschen ihre Heimat verlassen. Nach derzeitigen Schätzungen sind in diesem Jahr rund 65 Millionen Menschen auf der Flucht, ein kleiner Teil davon kommt auch in Deutschland an. Am 28. Juli 2016 ist 65. Jahrestag der Genfer Flüchtlingskonvention. Das Abkommen über die Rechtstellung von Flüchtlingen wurde am 28. Juli 1951 auf einer UN-Sonderkonferenz in Genf verabschiedet. Ursprünglich galt es nur für Europa, insbesondere für Flüchtlinge aus dem Machtbereich des kommunistischen Lagers. Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) wurde am 31.Januar 1967 durch das Protokoll über die Rechtstellung der Flüchtlinge ergänzt. Dabei wurde die zeitliche und räumliche Einschränkung aufgehoben. Der Konvention sind 147 Staaten beigetreten, dem Protokoll 146.
Die GFK normiert das Recht im Asyl, nicht auf Asyl. Flüchtlinge im Sinne der Konvention sind Personen, die sich aufgrund begründeter Furcht vor Verfolgung außerhalb des Staates aufhalten, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen. Anerkannte Flüchtlinge im Sinne der Konvention sind solche, die verfolgt werden wegen ihrer Rasse, ihrer Religion, ihrer Nationalität, ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung. Die sich aus der Konvention abzuleitenden Rechte von diesen Flüchtlingen sind der Schutz vor Diskriminierung wegen Rasse, Religion oder Herkunftsland, die Religionsfreiheit, der freie Zugang zu den Gerichten, die Ausstellung eines Reiseausweises für Flüchtlinge und die Straffreiheit der illegalen Einreise, sofern sich der Flüchtling umgehend bei den Behörden meldet.
In den ersten sechs Monaten des Jahrs 2016 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 283.000 Entscheidungen getroffen. Davon erhielten bundesweit 18.906 Personen die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach derGenfer Flüchtlingskonvention(36,5 Prozent aller Asylentscheidungen). Auch in Remscheid steigt die Zahl der Menschen, die aufgrund begründeter Furcht vor Verfolgung die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch das Bundesamt erhalten und dauerhaft bleiben. Diese Menschen sollen und müssen Teil der Gesellschaft werden. Dafür brauchen sie Aufklärung und Unterstützung. Das Kommunale Integrationszentrum Remscheid und seine Kooperationspartner geben Hilfestellung, um Teilhabe und Chancengerechtigkeit in Bezug auf die gesellschaftliche, schulische, berufliche und soziale Integration aller Zugewanderten zu ermöglichen.