Pressemitteilung des Evangelischen Kirchenkreises Lennep
In den Gemeinden des Kirchenkreises Lennep gab es bisher keine Trauung eines gleichgeschlechtlichen Paares. Aktuell wird in den Medien über Janine Schneider und Anja Timm aus Solingen berichtet, die sich evangelisch trauen lassen möchten. Die beiden hatten den Eindruck, in der Kirche in Solingen-Burg, die zum Kirchenkreis Lennep gehört, nicht willkommen zu sein. Superintendent Demski dazu: Es ist offensichtlich der Eindruck entstanden, eine gleichgeschlechtliche Trauung sei unerwünscht. Ich bedauere das sehr. Es entspricht nicht der Haltung der Evangelischen Kirche. Demski erklärt: Einen entsprechenden Beschluss hat es dazu in Burg oder Wermelskirchen nicht gegeben. Im Rahmen der Kirchenordnung wäre er auch nicht zulässig gewesen. Die Ortspfarrerin in Burg Almuth Conrad erklärt: "Es tut mir leid, dass der Eindruck einer feindlichen oder abwehrenden Haltung gegenüber dem Brautpaar entstanden ist. Dieses entspricht überhaupt nicht meiner persönlichen Haltung. Ich befürworte eine gottesdienstliche Begleitung gleichgeschlechtlicher Paare."
In der evangelischen Kirche gehören gleichgeschlechtlich liebende Menschen mit ihren Lebensgemeinschaften ohne Einschränkung dazu. Sie haben als Gemeindeglieder gleiche Rechte und Pflichten. So haben gleichgeschlechtliche Paare in den Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche im Rheinland die Möglichkeit, sich kirchlich trauen zu lassen wie andere Paare auch. Die rheinische Landessynode hat am 15. Januar 2016 mit sehr großer Mehrheit einen entsprechenden Beschluss gefasst. Nach der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland ist die Trauung ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung oder der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, in dem die eheliche Gemeinschaft oder die Gemeinschaft der Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner unter Gottes Wort und Segen gestellt wird. Dabei bekennen die Eheleute, die Lebenspartnerinnen oder die Lebenspartner, dass sie einander aus Gottes Hand annehmen, und versprechen, ihr Leben lang in Treue beieinander zu bleiben und sich gegenseitig immer wieder zu vergeben. (Art. 87 ) Die Trauung Eingetragener Lebenspartner wird dann wie bei Eheleuten in die Kirchenbücher eingetragen.
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