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"Übergänge zwischen den Beitragsklassen abmildern!"

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Auf Betreiben der FDP-Ratsgruppe, der sich gestern im  Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschusses auch alle übrigen Fraktionen und Ratsgruppen anschlossen, wird die Verwaltung ihre Beitragsstaffel für die Kindertagesstätten und die Kindertagespflege noch einmal überarbeiten. Den Politikern war aufgefallen, dass die Übergänge zwischen den einzelnen Beitragsklassen sehr sprunghaft und somit ungerecht ausfallen könnten. Durch eine höhere Zahl an Beitragsklassen ließen sich die Beiträge nachvollziehbarer und gerechter zu gestalten, hieß es gestern im Ausschuss.  Die FDP hatte darauf hingewiesen, dass die Stadt Dortmund beispielsweise mit 13 Beitragsklassen und die Stadt Paderborn mit elf Beitragsklassen (für Einkommen bis 100.000 Euro), während die Stadt Remscheid lediglich acht Beitragsklassen bis einer Einkommenshöhe von 100.000 Euro zu Grunde legt. Eine höhere Zahl an Beitragsklassen würde die Übergange zwischen den Beitragsklassen zumindest abmildern. Dafür hatte die FDP drei Beispiele genannt:

  1. Das alleinerziehende Elternteil A hat ein Bruttojahreseinkommen in Höhe von 25.800 Euro zur Verfügung, während das alleinerziehende Elternteil B ein Bruttojahreseinkommen in Höhe von 26.100 Euro zur Verfügung hat. B würde in die nächsthöhere Beitragsklasse (ab 26.001 Euro) eingestuft werden und müsste bei einer Betreuungszeit von 25 Stunden einen Beitrag zahlen, der um fast 75 Prozent über dem Beitrag von A liegt, obwohl sich das Bruttojahreseinkommen der beiden Personen lediglich um 300 Euro unterscheidet.
  2. Das gemeinsame Bruttojahreseinkommen von zwei Elternteilen erhöht sich von 48.800 Euro auf 49.100 Euro, so dass diese Eltern in die nächsthöhere Beitragsklasse (ab 49.001 Euro) eingruppiert werden. Obwohl sich das gemeinsame Brutto(!)-Jahreseinkommen um lediglich 300 Euro erhöht hat, steigt die Belastung durch die Jahresbeiträge bei einer Betreuungszeit von 45 Stunden um 828 Euro.
  3. Die Eltern A haben ein Bruttojahreseinkommen in Höhe von 26.500 Euro zur Verfügung und müssen bei einer Betreuungszeit von 45 Stunden einen Beitrag in Höhe von 936 Euro (rund 3,5 Prozent ihres Bruttojahreseinkommens) pro Jahr leisten. Die Eltern B haben ein Bruttojahreseinkommen in Höhe von 36.500 Euro zur Verfügung und müssen bei einer Betreuungszeit von 45 Stunden ebenfalls einen jährlichen Beitrag in Höhe von 936 Euro (rund 2,5 Prozent ihres Bruttojahreseinkommens) leisten. Obwohl sich die Eltern A und B in der gleichen Beitragsklasse befinden, müssen die Eltern mit einem höheren Einkommen in diesem Fall einen um knapp 30 Prozent niedrigeren Anteil ihres Einkommens für die Beiträge aufwenden.

„Diese Beispiele machen im besonderen Maße deutlich, dass die große Spannweite der einzelnen Beitragsklassen nicht optimal, sondern unter dem Gesichtspunkt einer nachvollziehbaren und gerechten Beitragserhebung verbesserungswürdig ist“, hatte die FDP mit Erfolg argumentiert. Die neue Beitragsstaffel wird auch dem Jugendhilfeausschuss zur Beratung vorgelegt werden.


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