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Notwendig sind Geduld, Nachsicht und Verständnis

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Als Tischvorlage erhielten die Mitglieder des Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschusses in ihrer gestrigen Sitzung von der Verwaltung einen aktuellen Sachstandsbericht zu den Flüchtlingen und Asylbewerber in Remscheid. Demnach verfügen die meisten neu zugereisten Flüchtlinge über keine ausreichenden Deutschkenntnisse. Die Stadt Remscheid führt keine Sprachstandfeststellungen durch. Das Kommunale Integrationszentrum (KI) der Stadt erfasst bei der Erstberatung von Kindern und Jugendlichen neben den Deutsch- und Fremdsprachenkenntnisse auch die Religionszugehörigkeit. Bei Jugendlichen bis zu 18 Jahren – sie sind schul- bzw. berufsschulpflichtig –wird speziell die schulische Bildung erfasst, bei den 18- bis 25-jährigen die schulische und berufliche Laufbahn. Die örtlichen Schulen vergeben Abschlüsse an diese Jugendlichen, nachdem sie bei ausreichenden Deutschkenntnissen in eine Regelklasse integriert wurden. Jugendliche, junge Erwachsene und Erwachsene erhalten nach dem Besuch eines Integrationskurses ein Zertifikat über das erreichte Sprachniveau nach dem europäischen Referenzrahmen. Ebenso erhält jemand ein entsprechendes Zertifikat, wenn er/sie einen Sprachkurs der Volkshochschule besucht und/oder eine entsprechende Prüfung abgelegt hat.

Kinder im Grundschulalter besuchen eine wohnortnahe Grundschule. Älter Kinder und Jugendliche besuchen Multinationale Klassen an den drei Hauptschule, an der Alexander-von-Humboldt-Schule und dem Röntgen-Gymnasium. Für berufsschulpflichtige Schüler/Innen wird momentan eine Internationale Förderklasse(IFK) am Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung aufgebaut, für 18- bis 25-Jährige wurde eine IFK am Weiterbildungskolleg (Abendrealschule) eingerichtet, eine weitere wird im Februar starten.

Frage: Ist es in den Flüchtlingsunterkünften zu besonderen Vorkommnissen gekommen, die das Leben der Menschen untereinander in den Heimen oder zum Beispiel mit den Anwohnern belasten? Antwort: „Das Zusammenwohnen vieler Menschen über einen längeren Zeitraum unter räumlich beengten Bedingungen, speziell in den drei Erstaufnahmeeinrichtungen, führt für sich allein genommen ohne die individuelle Lebenssituation jedes Einzelnen bereits zu Belastungen, mit denen die Betroffenen zum Teil nur schwer umgehen können. Die Bewältigung dieser Situationen erfordert von allen Beteiligten Fingerspitzengefühl, Geduld, Nachsicht und Verständnis. Da die Mehrzahl der Flüchtlinge aus Kulturen kommen, deren Vorstellungen sich zum Teil von den hiesigen unterscheiden, kommt es bisweilen auch zu Auffälligkeiten (z.B. Müll, Lärm), die keine Akzeptanz bei Anwohnern finden. Aufgabe der Stadt unter Einbeziehung der Betreuungsorganisationen sowie in den Erstaufnahmeeinrichtungen zusätzlich des Sicherheitsunternehmens ist es, zu einer für alle Betroffenen erträglichen Lösung zu kommen. Besondere Vorkommnisse, über das übliche Maß hinausgehend, waren in Remscheid bisher nicht zu verzeichnen.

Am 30. November lebten in Remscheid 351 vollziehbar ausreispflichtige Menschen, die allerdings im Besitz einer Duldungsbescheinigung sind. In diesem Jahr wurden bislang 29 Personen abgeschoben; 20 Abschiebungen scheiterten, 54 Personen konnten überzeugt werden, mit staatlicher Finanzhilfe freiwillig auszureisen. so dass in der Summe 83 Personen zurückgeführt werden konnten. „Im Rahmen des Rückkehrmanagements werden alle Personen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, eingehend beraten. An erster Stelle, so auch der gesetzliche Auftrag, steht immer die freiwillige Ausreise“, so die Verwaltung. Die Abschiebung werde eingeleitet, wenn zu erkennen sei, dass trotz Beratung eine freiwillige Ausreise nicht beabsichtigt sei.

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