Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände Remscheid
Während die Arbeitsagentur in NRW bei der Veröffentlichung der Novemberzahlen den Tiefstand bei der Arbeitslosigkeit in NRW hervorhebt, legen die Wohlfahrtsverbände in Nordrhein-Westfalen ihren Schwerpunkt auf die genaue Analyse der Situation für Langzeitarbeitslose. Demnach ist in Nordrhein-Westfalen mehr als jeder vierte Hartz-IV-Empfänger im erwerbsfähigen Alter trotz Arbeit arm. Rund 302.000 Erwerbstätige in NRW beziehen als sogenannte Aufstocker gleichzeitig Hartz-IV-Leistungen. Auch in Remscheid sind rund 25 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ebenfalls erwerbstätig, davon sogar 18 Prozent in einer Vollzeitbeschäftigung.
Der Arbeitslosenreport NRW zeigt auf, dass sich an der Armutslage der nordrhein-westfälischen Bevölkerung wenig geändert hat. Mehr als 16 Prozent der Bevölkerung in NRW waren 2014 nach wie vor armutsgefährdet, wobei das größte Armutsrisiko die Erwerbslosen tragen. Von ihnen zählen sogar 57 Prozent zu den Armutsgefährdeten. Nach EU-Definition gelten Menschen dann als armutsgefährdet, wenn sie mit weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung des Landes auskommen müssen. Ein Einpersonenhaushalt zählt dazu, wenn ihm weniger als 895 Euro pro Monat zur Verfügung stehen. Statistisch werden die Armutsgefährdungsquoten in den sogenannten Raumordnungsregionen dargestellt. Remscheid gehört dabei zur Raumordnungsregion Düsseldorf, in der die prozentuale Armutsgefährdungsquote 2014 bei 15,7 Prozent lag.
Die Zahl der Hartz-IV-Empfänger, die dringende Ausgaben nicht aus dem Regelsatz bestreiten können und die deshalb ein Darlehen vom Jobcenter benötigen, stieg in den letzten Jahren kontinuierlich an, so der Arbeitslosenreport NRW. Wurden im Jahresdurchschnitt 2012 noch monatlich rund 5.400 Darlehen von den Jobcentern gewährt, liegt die Zahl in 2014 bereits bei über 6.200. Aufs Jahr gesehen sind das mehr als 74.000 Darlehen. Auch für Remscheid weist der dem Arbeitslosenreport NRW beigefügte Datenreport aus, dass im Durchschnitt 2014 30 Darlehen vom Jobcenter gewährt wurden. Jobcenter können in monatlichen Raten rückzahlbare Darlehen dann gewähren, wenn die Anschaffung unbedingt notwendig ist oder eine Notsituation besteht und sie nicht aus dem monatlichen Regelsatz finanziert werden kann. Oft handelt es sich dabei um außerordentliche Ausgaben für Kühlschränke, Waschmaschinen, Stromnachzahlungen oder Mietkautionen. Dem Grunde nach wären die Hartz-IV-Empfänger angehalten, für solche Fälle einen bestimmten Beitrag des Regelsatzes anzusparen. Wie das gehen soll, bleibt mir ein Rätsel. Denn Hartz-IV-Empfänger benötigen jeden Cent zur Sicherung des Lebensunterhalts. Sobald dann eine größere Anschaffung ansteht, weil ein teureres Haushaltsgerät kaputt geht oder eine Nachzahlung bei den Energiekosten fällig wird, müssen sie sich beim Jobcenter verschulden, so Rainer Bannert, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtspflege in Remscheid. Die Bundesregierung ist gut beraten, den Regelsatz bedarfsdeckend zu ermitteln. Alle Verbrauchspositionen im Regelsatz, wie etwa Verkehrsausgaben oder Stromkosten müssen realistisch berechnet sein und wie die Mietkosten pauschal gewährt werden, fordert Rainer Bannert. Außerdem sind bei kostenintensiven Anschaffungen wie Kühlschränken, Kochherden und Waschmaschinen einmalige Beihilfen zu gewähren, damit sie nicht aus dem viel zu knappen Regelsatz heraus finanziert werden müssen.