Presseinformation der Stadt Remscheid
Mit der Richtlinie zur Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge wird jetzt von der Landesregierung ein Förderprogramm angeboten, das gezielt die kommunalen Wohnungsunternehmen sowie die Wohnungswirtschaft auch in Form von Einzelinvestoren bei der Schaffung und Herrichtung von Wohnraum für Flüchtlinge unterstützt. Es ist nah angelehnt an die Mietwohnraumförderung mit den geltenden Qualitätsanforderungen. Gefördert wird Wohnraum für flüchtige Menschen, die keinen Anspruch auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins haben. Sollte der Bedarf für diesen Personenkreis wegfallen, so bleibt die Förderung gesichert, da der Wohnraum für die Belegung der sozialen Wohnraumförderung weiter genutzt werden kann. Das rentable Programm kann in NRW überall dort in Anspruch genommen werden, wo ein von der Kommune bestätigter Bedarf an Flüchtlings- und Asylbewerberwohnungen besteht. Im Dezember 2014 war bereits kurzfristig das Programm der NRW.BANK Flüchtlingsunterkünfte präsentiert worden. Es richtet sich allerdings ausschließlich an Kommunen.
Um im Rahmen der Bestandsimmobilien wie auch bei der Umnutzung von gewerblichen Immobilien in Wohnraum schnell handeln zu können, werden Mittel nunmehr auch für eine sogenannte geringinvestive Herrichtung bereitgestellt. Die Höhe der Darlehnsförderung - je Quadratmeter Wohnfläche - richtet sich nach den anfallenden Kosten der Maßnahmen. Sie beträgt maximal 650 Euro pro Quadratmeter. Die Kosten werden zu 100 Prozent finanziert, eine Eigenleistung ist nicht notwendig. Gewährt wird zudem ein Tilgungsnachlass in Höhe von 20 Prozent auf das gesamte Darlehen. Für Remscheid gilt ein Zinsniveau von 0 Prozent und eine Tilgung von vier Prozent. Weitere Informnationen bei den Mitarbeiterinnen der städt. Wohnraumförderung (Elke Heße, Tel. RS 16 31 74, E-Mail elke.hesse@remscheid.de, und Bettina Heinrichs, Tel. RS16 31 87, E-Mailbettina.heinrichs@remscheid.de.)