Was in der Jugend ein Leichtes ist, kann nicht nur im Alter zur Last werden, sondern auch schon früher bei körperlichen Handicaps oder Krankheit zum Beispiel. Gut, wenn sich dann in der Nachbarschaft ein(e) Jugendliche(r) findet, der/die Zeit und Lust hat, kleine Aufträge zu übernehmen, um dadurch das Taschengeld aufzubessern. Das kann vielerlei sein: Gartenarbeit, Schnee räumen, den Bürgersteig kehren, Einkäufe, das neue Smartphone (Handy) erklären, im Haushalt zur Hand gehen, dem Hund ausführen, andere Begleitdienste übernehmen, die Tageszeitung vorlesen oder einfach nur für ein Gespräch vorbeikommen. Doch wie findet sich diese jugendliche Hilfe, wenn Nachbarn oder Verwandte keinen Rat wissen? Das Diakonischen Werks in Remscheid, Kirchhofstraße, bringt seit gestern Seit gestern interessierte Jugendliche zwischen 15 und 20 Jahren mit Menschen aus der Generation 50 plus zusammen, die eine kleine Hilfstätigkeit zu vergeben haben: Die neue Taschengeldbörse will die Hilfstätigkeiten künftig wohnortnah und zuverlässig vermittelt. Eine Aufgabe, die die Sozialpädagogin / Sozialarbeiterin Natalia Talmon, im Diakonischen Werk in Teilzeit in der Erwerbslosenberatung tätig, nun zusätzlich übernommen hat. Und weil sie in den vergangenen Wochen für das neue Angebot schon fleißig geworben hat, ist sie bereits mit fünf Jugendlichen und sieben Senioren an den Start gegangen. Darunter ist eine 83 Jahre alte Remscheiderin, die sich in ihr neues Handy einweisen lassen möchte.
Vorbild für die neue Taschengeldbörse in Remscheid ist die seit fünf Jahren existierende der Arbeiterwohlfahrt in Solingen. Dort sind inzwischen rund 1.500 Jugendliche und Senioren angemeldet. Besonders große Nachfrage besteht dort nach Gartenarbeit. Und damit rechnet Natalia Talmon auch in Remscheid. Nicht immer eine leichte Arbeit. Für die könnte das allgemein empfohlene Taschengeld von mindestens fünf Euro pro Stunde unter Umständen nicht angemessen sein. Auch deshalb kann ein anderer Stundensatz zwischen Jobanbietenden und Jugendlichen individuell vereinbart werden, so Natalia Talmon. Vermittelbar sind zwei Arbeitsstunden pro Tag bzw. zehn pro Woche.
Auch Annette Potthoff, Bereichsleiterin und stellvertretende Geschäftsführerin des Diakonischen Werks des Kirchenkreises Lennep, und der städtische Sozialdezernent Thomas Neuhaus versprechen sich von der neuen Taschengeldbörse viele positive Effekte: Jung und Alt könnten voneinander lernen. Das Miteinander werde über Generationen hinweg gefördert, Vorurteile würden abgebaut. Beide Seiten entwickeln ein Verständnis füreinander und können vielleicht das ein oder andere Das soziales Engagement von jungen Leuten werde gefördert, Jugendliche. Zugleich könnten sie berufliche Vorerfahrungen sammeln und ihre eigene Stärken und Begabungen kennenlernen. Neuhaus: Die Taschengeldbörse ist eine ideale Generationenbrücke, ich ein wichtiger Mosaikstein, um den demografischen Wandel zu gestalten und Senioren dahingehend zu unterstützen, dass sie möglichst lange in ihrer liebgewonnenen Umgebung wohnen bleiben.
Bei Natalia Talmon müssen sich alle Beteiligten der Taschengeldbörse per E-Mail (taschengeldboerse@diakonie-kklennep.de), postalisch (Taschengeldbörse, Ambrosius-Vaßbender-Platz 1, 42853 Remscheid) oder über die Homepage (www.diakonie-kklennep.de) anmelden; sie werden dann zu einem gemeinsamen Kennenlerngespräch eingeladen. Weitere Anmeldemöglichkeiten bestehen während der offenen Sprechstunden dienstags und mittwochs von 15 bis 17 Uhr im Gemeindehaus am Ambrosius-Vaßbender-Platz (Telefon: 0157 35217576) sowie donnerstags von 10 bis 12 Uhr im Stadtteilbüro Rosenhügel, Stephanstraße 2. Beim ersten Gespräch informiert die Junge Sozialarbeiterin auch über Themen wie Versicherung, Versteuerung und (bei längerfristig vorgesehener Tätigkeit) über den Minijob.
Die Stadt Remscheid hatte für die neue Koordinationsstelle zunächst einen Träger gesucht und gefunden (Diakonisches Werk) und dann beim Land einen Förderantrag gestellt und bewilligt bekommen: Für 2015 bedeutet das für das Diakonische Werk einen Zuschuss aus Mitteln des Arbeits- und des Gesundheitsministeriums des Landes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Höhe von 15.000 Euro.