Angesichts der steigenden Flüchtlingszahlen reicht die personelle Ausstattung im Sachgebiet Leistungsgewährung/Unterbringung ausländischer Flüchtlinge nicht mehr aus. Schon nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 2012 über die Angleichung der Leistungssätze im Bereich der Leistungsgewährung hatten das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK) und kommunale Spitzenverbände wie der Deutsche Städtetag den Kommunen geraten, ihr Personal den neuen Anforderungen anzupassen. Nach Wuppertal und Solingen hat sich dazu jetzt mit der gestrigen Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses auch die Stadt Remscheid entschieden.
In den Spitzenzeiten der 1990er Jahre sah die personelle Ausgestaltung in diesem Bereich wie folgt aus:
- Vier Sachbearbeiter Leistungsgewährung (davon 2 im gehobenen Dienst)
- Zwei Sachbearbeiter Unterbringung (davon einer im gehobenen Dienst)
- Ein Sachbearbeiter Krankenhilfegewährung und Kostenerstattung (gehobener Dienst)
- Zwei Sachbearbeiter Wohnungsakquise und Materialbeschaffung
Auf die geringere Zuweisung ausländischer Flüchtlinge bis zum Jahre 2011 reagierte die Stadt mit einem Personalabbau: Leistungsgewährung; Unterbringung, Krankenhilfegewährung und Kostenerstattung wurden zusammengefasst und werden heute von drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des mittleren Dienst zu gleichen Teilen wahrgenommen. Neben dem stark gestiegenen Arbeitsanfall durch die Verdreifachung der Personenzahl seit 2012 müssen durch die massierten Zuweisungszahlen wieder zusätzliche Tätigkeiten wahrgenommen werden, die einen erheblichen zeitlichen Aufwand bedeuten, teilte die Verwaltung gestern der Politik mit. Um eine menschenwürdige Unterbringung zu gewährleisten, wurden neben der Neukonzeptionierung einer großen Wohnanlage mittlerweile mehr als 90 Wohnungen im Stadtgebiet akquiriert, um Flüchtlinge unterbringen zu können. Somit fallen wieder Tätigkeiten an, die einen erheblichen zeitlichen Aufwand bedeuten und die Beibehaltung der in der Vergangenheit sinnvoller und notwendigerweise vorgenommenen Aufgaben- und Kapazitätskomprimierungen unmöglich machen. Angesichts der Prognosen der Bundes und Landesregierung ist mit einer weiteren Verschärfung der Problematik zu rechnen. Die Ausschussmitglieder folgten der Empfehlung der Verwaltung, im Stellenplan des Zentraldienstes Integration und Migration mit sofortiger Wirkung eine Stelle von derzeit 10,5 auf 30 Wochenstunden anzuheben und eine weitere Vollzeitstelle neu einzurichten und zunächst auf vier Jahre befristet zu besetzen. Rechnerisch ergeben sich dadurch im Jahr Mehrkosten von 59.675 . Eine überplanmäßige Mittelbereitstellung sei dennoch nicht erforderlich, teilte die Verwaltung mit. Begründung: Durch die Teilnahme am europäischen Förderprogramm Partizipation Plus zur Arbeitsmarktqualifizierung von Flüchtlingen bestehe die Möglichkeit einer zehnprozentigen Refinanzierung eines Stellenanteils (5.968 ). Und die verbleibenden Mehrkosten in Höhe von 53.707 könnten im Etat des Gesundheitsamtes aufgefangen werden, wenn der sozialpsychiatrische Dienstes zum 1. April extern vergeben werde.